Aberkennung des Handlungsspezifischen Teils

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin langsam verzweifelt und benötige eurer Wissen zu meiner Situation.
    Ich habe im Herbst 2015 meine Prüfungs zum Wirtschaftsfachwirt begonnen. Nun hatte in den Wirtschaftsbezogenen Teil ganz bestanden außer Recht und Steuern. Die Handlungsspezifischen Qualifikationen habe ich auch bestanden. Nun ist mir ein Fehler bei der Anmeldung zur Nachprüfung für Recht und Steuern unterlaufen und zwar hätte ich eine schriftliche Rückmeldung geben müssen, dass ich am mündlichen Abschlussgespräch (Situationsaufgabe) teilnehme. Dies habe ich nicht getan, heißt ich bin nicht zur mündlichen angemeldet.
    Nun kommt aber das schlimme und zwar sagte man mir, dass ich jetzt auch den ganzen 2. Teil nochmals bestehen müsste bevor ich überhaupt ins mündliche darf.


    STIMMT DAS?


    Viele liebe Grüße
    Eileen

  • So wie ich das verstanden habe, kann man drei mal wiederholen. Die HQ kann man auch schreiben wenn man die WQ noch nicht komplett bestanden hat. Zu der Präsentation/Fachgespräch wirst Du aber erst zugelassen, wenn Du WQ und HQ bestanden hast. Du musst also Recht/Steuern erstmal bestehen und kannst dann erst zur mündlichen. Insgesamt hast Du dafür drei Versuch und einen bestimmten Zeitraum (ich glaube drei Jahre oder so) um das zu schaffen. Erst wenn Du dreimal gescheitert bist oder die Frist abgelaufen ist, mußt Du alles neu schreiben. Bist Du in der Frist und hast Deine Versuche noch nicht verbraucht, haben die bestandenen Prüfungen Gültigkeit. Du musst die HQ also (noch) nicht wiederholen.
    Allerdings kannst Du Dich auch nicht zur mündlichen Prüfung anmelden solange Recht/Steuern nicht bestanden ist. Wenn Du es aber ganz genau wissen willst, schau noch mal in der Prüfungsordnung nach odert Ruf bei Deiner IHK an. Bei Deiner IHK solltest Du aber sowieso anrufen um zu besprechen wie es jetzt weitergeht. Musst Du R/S neu schreiben, dann mußt Du Dich für das Fach zur Herbstprüfung anmelden, also klär das, aber keine Angst die bestandenen Prüfungen bleiben erstmal gültig.
    Ich wünsch Dir viel Erfolg!

  • Vielen Dank für deine Antwort! Ich habe vor 2 Tagen den Brief bekommen, dass ich Recht und Steuern bestanden habe. Somit habe ich ale Prüfungen bestanden. Trotzdem wollte mir die IHK Berlin gestern weiß machen, dass ich den 2. Teil für das mündliche Situationsgespräch nochmal machen muss! Das wäre Katastrophe! Aber das kann doch fast nicht möglich sein?

  • Die Auskunft der IHK Berlin ist m.E. Blödsinn. In Hamburg ist das nicht so und ich kann mir nicht vorstellen, daß die Prüfungsordnung Berlin hier anders ist. Wenn IHK Berlin damit recht haben sollte, würde das aber auch bedeuten, daß Du die HQ gar nicht hättest schreiben dürfen, da Die die Zulassungsvoraussetzungen fehlten. Da die Dich aber zur Prüfung zugelassen haben, kann es also gar nicht sein, daß die Prüfungsergebnisse dann nicht gelten und Du neu schreiben musst. Was für ein Blödsinn! X( Ist Dein Ansprechpartner bei der IHK vielleicht neu und noch nicht richtig eingearbeitet? Versuch es noch mal bei einem anderen Ansprechpartner oder zur Not deren Vorgesetzten. Du hast jetzt die Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfüllt. Also was soll das Theater von denen.
    Ich wünsch Dir viel Glück. Bericht doch mal wie das ganze ausgegangen ist. :thumbup:

  • Also irgendwas stimmt hier nicht. Wenn man unterstellt, dass du zu beiden Prüfungsteilen, WBQ und HSQ, zugelassen wurdest, siehe Zulassungsbescheid, dann sind die erreichten Ergebnisse sehr wohl anzuerkennen. Wenn jetzt ein Teil der WBQ, hier Re+St, nicht bestanden wurde, so kann dieser Prüfungsteil wiederholt werden; mal abgeshen vom freiwilligen Wiederholen von Prüfungsleistungen.


    Die Teilnahme an der HSQ Teil 1, schriftliche Situationsaufgabe, ist nicht vom bestehen der WBQ, sondern nur an deren Teilnahme abhängig und die liegt ja wohl vor.


    Im Übrigen gelten bundesheinheitlich die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen und die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirte.


    Die Teilnahme an der HSQ Teil 2, Präsentation und Fachgespräch, ist jedoch abhängig vom bestehen aller vorherigen Prüfungsteile mit mind. 50 Punkten.


    Hier noch mal die Prüfungen im Überblick:
    WBQ
    - VWL/BWL
    - ReWe
    - Re+St
    - UNf


    HSQ
    - Schriftliche Situationsaufgabe (2 Tage)
    - Mündliche Präsentation und Fachgespräch (30 Min)

  • Danke für eure Antworten!
    Hier nochmal im kurzen Überblick:


    1. Teil: Wirtschaftsbezogene Qualifikation
    Alle 3 Teile außer Recht und Steuern im Herbst 2015 bestanden


    2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikation
    Aus beiden Tagen eine Punktzahlt von 60 erreicht


    -> Nachprüfung Recht und Steuern im Frühling 2016 bestanden.


    Ich habe mich aber mit der Anmeldung für die Nachprüfung nicht zur mündlichen angemeldet, da mir dies in dem Schreiben untergegangen ist.
    Und nun wurde mir gesagt, dass ich den 2. Teil auch nochmal neu schreiben müsste.


    Habe auch noch keine weitere Auskunft hierzu erhalten..


    Liebe Grüße
    Eileen

  • Mmmhh..also irgend was stimmt da nicht.
    Ein Prüfungsverfahren läuft normal weiter, außer es ist erstmal ausgesetzt, da ein Teil wiederholt werden muss. Ist der dann aber bestanden und alle Voraussetzungen für den nächsten Schritt erfüllt, läuft das Prüfungsverfahren weiter. Zumal es eigentlich für WFW nur 2 Prüfungsteile gibt, WBQ und HSQ, welche sich nochmals aufteilen. Aber der Prüfling bezahlt ja auch nur 2 Gebühren, nämlich für WBQ und HSQ.


    Ist also die Gebühr für die HSQ entrichtet und sind die Voraussetzungen nach der WFachwPrV erfüllt, hat der Prüfling seinen Teil der Vertragsleistung und die anzuerkennende Prüfungsleistung erbracht, wonach die IHK nun ihren Teil zu erfüllen hat, ihn weiter zu prüfern. Also Teil 2 der HSQ (Fachgespräch und Präsentation).


    Die eigentliche Anmeldung zur (vollständigen) Prüfung war im Herbst 2015 erfolgt. Wahrscheinlich auch vollständig bezahlt. Die IHK muss jetzt ihren Teil erbringen und das Prüfungsverfahren fortetzen und zwar von sich aus.

  • Bitte sie um schriftliche Bestätigung

    Ja, ist richtig. Am besten die IHK schriftlich auffordern, den Prüfungstermin, zum Fachgespräch/Präsentation, zu bestimmen.
    Und der sollte natürlich in der laufen Prüfungsperiode stattfinden, also jetzt läuft noch Frühjahr 2016.