Rahmenstoffplan: Woran darf man sich orientieren? Beispiel Tarifvertragsrecht

  • Hi Leute,
    mir fällt es nach wie vor schwer abschätzen zu können, welche Gebeite man bei der Prüfung drauf haben sollte.
    Ich nehme mal ein Beispiel: Im Rahmenstoffplan taucht Tarifvertragsrecht nicht auf, auch in den IHK-Skripten nicht. Dennoch war im Frühjahr 2014 eine 20 Punkte Frage über das Thema da.
    Gibt es für die IHK keinerlei verlässliche Rahmenbedingungen hinsichtlich des Inhaltes?


    Wie gesagt, das ist ein exemplarisches Beispiel.

  • Das stimmt einfach nicht. Natürlich gehört zum Arbeitsvertragsrecht auch das Tarifvertragsrecht. In Deutschland gibt es kein "Arbeitsvertragsgesetzbuch" da sollte man sich nicht vom dtv Titel Arbeitsgesetze täuschen lassen.


    Rechtsquellen des Arbeitsvertragsrechtes sind des weiteren neben den diversen Gesetze(BGB,HGB, MuschG usw.) bestimmte Rechtsverordnungen (bspw. die Allgemeinverbindlicherklärung durch das Bundesministerium für Arbeit) sowie kollektivarbeitsrechtliche Vereinbarung wie der Tarifverträge ( da gibt es unterschiedliche!). Des weiteren sollte man sich klar machen was das Günstigkeitsprinzip bedeutet.


    Arbeitsrecht ist also, ähnlich wie Kartellrecht und gewerbliche Schutzrechte, nicht abschließend in den Gesetzbüchern niedergelegt. Da gehört mehr dazu.

  • Natürlich gehört zum Arbeitsvertragsrecht auch das Tarifvertragsrecht


    Das ist schon klar. Ich hatte den TE aber so verstanden: Im Rahmenplan steht der Begriff Arbeitsvertragsrecht, der durch ein paar Stichworte konkretisiert wird. "Tarifvertragsrecht" gehört aber nicht zu diesen konkret genannten Stichworten, und trotzdem kam es dran. Das sind die "Überraschungen", die durchaus mal vorkommen.

  • http://www.gesetze-im-internet…echt/wfachwprv/gesamt.pdf


    Da ist in §4 Abs.3 die Rede vom Arbeitsrecht. Ich würde mir da dringend, wenn mir solche Abweichungen zwischen Rahmenstoffplan und der Verordnung auffallen, andere Informationsquellen als die IHK heranziehen. Es gibt Themen - dazu gehört das Arbeitsrecht- bei denen sicher Beispiele genannt werden, allerdings bedeuten diese Beispiele keine Thematische Eingrenzung. Deswegen sollte man immer mindestens zwei Lehrbücher nutzen. Es lohnt sich immer Informationen durch alternative Quellen zu prüfen. Manchmal vervollständigt sich der Input und manchmal ändert sich die Perspektive der Präsentation und erleichtert dadurch den Zugang.

  • Ich würde mir da dringend, wenn mir solche Abweichungen zwischen Rahmenstoffplan und der Verordnung auffallen, andere Informationsquellen als die IHK heranziehen.


    Da gibt es aber keine Abweichung. In der Verordnung steht "Arbeitsrecht", und im Rahmenplan taucht der Begriff ebenso auf, dann aber mit ein paar konkretisierenden Begriffen, unter denen das Tarifvertragsrecht nicht dabei ist. Und wer vom Tarifvertragsrecht nichts weiß, den macht dann dessen Fehlen nicht heiß.


    Insofern stimme ich dir schon zu: Sich auf breiterer Basis dem Thema zu nähern, kann nie schaden.

  • Wie ich bereits zu Beginn geschrieben habe war das ein exemplarisches Beispiel.
    Ich kann natürlich auch Jura studieren um sicher gehen zu könen. Aber ein Rahmenstoffplan sollte, so meine Sichtweise, eine Orientierung geben. Sonst brauch ich den Rahmenstoffplan ja gar nicht erst rauskramen.


    An alle: Passieren diese "Unklarheiten" öfters?

  • Gibt es für die IHK keinerlei verlässliche Rahmenbedingungen hinsichtlich des Inhaltes?

    Nein.
    Und die IHK-Scripte auch nicht.

    Passieren diese "Unklarheiten" öfters?

    Ja.
    Siehe Recht: Landpachtrecht (Herbst 2015) und erw. Grundstuckskaufvertragsrecht (Früh 2016).


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    Es ist absolut unverständlich, denn die Teilnehmer gehen üblicherweise davon aus, dass die IHK-Terxtbände fachlich erfüllend sind.
    Das ist leider ein Trugschluss. Darin finden sich übrigens nicht nur Grammatik- und Rechtschreibfehler, sondern sogar Rechenfehler! Das ist unglaublich, der Band UNf wurde von einem IT-Berater geschrieben und der Band FuZ von einer WFWin, ha. Jedenfalls korrekturlesen könnte man doch! Findet sich dazu keiner oder kostet das zuviel Geld?

    Einmal editiert, zuletzt von wifo () aus folgendem Grund: Korrektur, erw. Korrektur für Tomate