Konditionen von Arbeitgeber

  • Hallo zusammen,


    kurze Zusammenfassung, mein Arbeitgeber ist auf mich zugekommen und schlug mir vor, doch eine Weiterbildung zu machen, er trägt die Kosten und würd mich fördern.


    Ich bin Bürokauffrau, 6 Jahre im Betrieb, 21 Jahre alt.


    Nun kam´s soweit dass die Verhandlungen stattfanden. Ich muss mich natürlich der Firma verpflichten, sofern ich vorher Kündige anteilsmäßig zurückzahlen und die 5 Monate wo ich nicht im Betrieb bin bezahlt er keinen Lohn. Hier muss ich Bafög beantragen.


    Ich wollt nur mal fragen, wie das bei euch geregelt wurde


    - wie lange müsst Ihr euch verpflichten
    - Gibts Regelungen bzgl. einer eventuellen späteren Rückzahlung
    - habt Ihr weiterhin Lohn bekommen, unbezahlter Urlaub? oder andere Regelungen?


    Mir gehts hauptsächlich darum, da mein Chef gewollt hätte, dass ich die Abwesenheitszeit wieder reinarbeite. Durch Samstagsarbeit, Überstunden etc. und das vor, während und nach der Weiterbildung. --> dagegen hab ich bereits protestiert, dass finde ich persönlich für Quatsch ?(

  • Hallo R2D2,


    mein ehemaliger Arbeitgeber hätte mir das auch angeboten.


    Ich hätte mich für 2 Jahre an das Unternehmen gebunden. Im Gegenzug wären bei bestandener Prüfung die kompletten Kosten übernommen worden.
    Wenn ich vor den 2 Jahren gegangen wäre hätte ich anteilig die Kosten erstatten müssen.


    Da ich den Kurs in Teilzeit besucht habe, kann ich dir dazu leider nichts sagen.


    Also Reinarbeiten würde ich defintiv nichts. Du bist bei einer Vollzeitweiterbildung schon gut eingespannt.
    Da hat man keinen Nerv für die Arbeit. Dann könntest du die Weiterbildung auch gleich in Teilzeit machen.


    LG

  • Die Frage die ich mir stelle, wo du etwas "reinarbeiten" sollst.
    Da du während deiner Abwesenheit keinen Lohn beziehst, entsteht was Arbeit und Leistung angeht kein Defizit.
    Mach doch den Gegenvorschlag das du Samstags wenn dort kein Unterricht ist auf 450 Euro Basis arbeitest.
    Nur weil er dir die Fortbildungskosten zahlt, heißt es nicht das du 5 Monate Stunden für umsonst schiebst.
    Du kannst ja die Ausgaben für deine Fortbildung und dein Bruttoarbeitslohn gegenüberstellen. Ich bin mir 100% sicher das du in 5 Monaten mehr verdienst als die Fortbildung kostet.


    Das mit dem BaFöG würde ich vorher genau prüfen, da du unter Umständen noch nicht "elternunabhängiges" Bafög beantragen kannst, da du unter 25 bist. (Ich kenne mich hier nicht aus)
    Wichtig, vor solchen Entscheidungen alles genau prüfen, damit es keine Bösen Überraschungen gibt.

  • Hi R2D2,


    dein AG hat doch gesagt er möchte dich Fördern. Möchtest du denn die Weiterbildung machen?


    Wegen der Bindung habe ich dir mal was kopiert:


    Hier kommt der (üblichen) Staffelung des Rückzahlungsbetrages zeitanteilig zur Bindungsdauer eine erhebliche Bedeutung zu. Der Rechtsprechung sind unter dem Vorbehalt einer gewissen Uneinheitlichkeit tendenziell folgende Regeln für ein angemessenes Verhältnis zu entnehmen.


    Bindungsfrist:

    Maßnahmedauer von bis zu 2 Monaten: höchstens 1-jährig
    Maßnahmedauer von bis zu 4 Monaten: höchstens 2-jährig
    Maßnahmedauer von bis zu 6 Monaten: höchstens 3-jährig
    Maßnahmedauer von bis zu 2 Jahren: höchstens 5-jährig




    Eine längere Bindungsfrist ist im Regelfall unwirksam. Maßgebend sind letztlich stets die Umstände des Einzelfalls. Eine unverhältnismäßig lange Bindungsfrist ist in besonderen Konstellationen auf ein angemessenes Maß zurückzuführen. Geltungserhaltende Reduktionen werden aber eher nicht von der Rechtsprechung durchgeführt.




    Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fortb.htm


    Was du mit deinem Arbeitgeber verhandelst sollte mit deinen Interessen in Einklang stehen. Dass du für die Fortbildung kein Gehalt bekommen sollst finde ich persönlich nicht sehr Mitarbeiterfreundlich. Schließlich ist er auf dich zugekommen... Des weiteren würde ich Ihm sagen, dass du nach deiner Weiterbildung einen Mehrwert für das Unternehmen mitbringst, den er dir spätestens nach einem Jahr auch im Gehalt berücksichtigen sollte. Schließlich lernst du ja auch was:-)


    Was die Förderung angeht, kann ich dir auch raten, dass du dich mal über das Meisterbafög kundig machst.


    Hier mal der Link
    https://www.aufstiegs-bafoeg.d…wird-gefoerdert-1699.html


    Dann wünsche ich dir mal viel Spaß beim Verhandeln:-)