Prüfung 15. + 16. 09.2016

  • Hallo Corsarah,


    ob man die Prüfung noch einmal schreiben kann, wenn man bestanden hat, weiß ich leider nicht.


    Ja, das ist ein Fall für einen Juristen, wenn der versäumte Unterricht nicht nachgeholt wird, weil der Bildungsträger das Problem "aussitzt".
    Denn unabhängig vom Prüfungsergebnis müssen alle Ausbildungsinhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden. Dafür haben wir einen Vertrag über die Fortbildung geschlossen. Von daher ist die Aussage auf die Prüfungsergebnisse zu warten, eher eine lahme Ausrede (nach dem Motto: wenn sie bestanden hat, wird sie Ruhe geben).


    Überleg mal, Du hast mittlerweile den Fachwirtabschluss, Dein Arbeitgeber weiß das und fragt Dich deswegen um Rat beim Thema Amortisation (welche Investition die beste ist). Was willst Du dann sagen? Habe ich nie gehabt im Unterricht? : ))))


    Es gibt verschiedene Arten von Investitionsrechnen. Eine davon ist die Amortisation. Jede Rechnung sollte man für sich beherrschen. Daher glaube ich nicht, dass das Thema noch auf etwas anderem aufbaut.

  • Mit "aufbauen" habe ich weitere Prüfungen gemeint. ;)



    Es ist zumindest wahrscheinlich, daß jemand der bestanden hat nicht mehr unbedingt bei
    "wollt ihr 3 (willkürliche Zahl) Zusatzabende für was was ihr schon bestanden habt?"
    mitmachen möchte.
    Hab auch schon über Kosteneinsparungen geschrieben...


    Und nicht falsch verstehen, ich bin da ganz auf eurer Seite, ihr habt immerhin dafür bezahlt.



    Edit:
    Gerade Verordnung gelesen - ihr habt nur 1x schriftlich?
    Keine Trennung in WBQ und HSQ. Also nichts "aufbauend"...



    OT:
    Ausbildereignung integriert - das finde ich gut. :)

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

    Einmal editiert, zuletzt von Corsarah ()

  • Hallo,


    du kannst eine Prüfung nur wiederholen, wenn sie insgesamt (also in eurem Fall das Fachgespräch bei bestandenem schriftlichen Teil) nicht bestanden wurde.


    Dann kannst du auch den schriftlichen Teil im Rahmen der Wiederholung nochmal machen, jedoch dann nur alle Teilgebiete insgesamt nochmal, weil es bei euch keine separaten Prüfungsteile oder Fächer zu geben scheint, die einzeln als Note ausgewiesen werden.


    Grüße


    KaBe

  • Hallo KaBe,


    soll das heißen, dass ich dann die komplette Klausur (2 Tage) noch einmal schreiben müsste? Quasi alle Themen (BWL, Marketing, Projektmanagement und Personalmanagement)?


    Der Ansprechpartner bei der Handelskammer sagte mir, ich müsste nur das wiederholen, was ich nicht bestanden hätte. Mir wurde mitgeteilt, dass man in jedem Fach mindestens 50% bräuchte, um zu bestehen. Ich meine, er wusste doch, von welcher Weiterbildung ich rede.


    Gruß


    Anne

  • Hallo Shila,


    mach dir doch nicht so viele Gedanken.. warte doch einfach erstmal den Brief mit den Punkten ab.. Dieser sollte ja spätestens nächste Woche kommen..
    Du wirst schon bestanden haben... und wie die genauen Punkte sind interssiert später eh mal keine mehr ( Du bekommst eh zwei Zeugnisse einmal mit Punkten und einmal ohne. :))


    Grüße

  • Hallo Zusammen,


    Hat denn hier jemand von denen, die es berechnen können die Aufgabe vorliegen und könnte einfach in der Runde hier mal schreiben, wie der Lösungsweg gewesen wäre. Nach langer Recherche bin ich leider immer noch nicht schlauer, wie die Aufgabe denn überhaupt zu lösen gewesen wäre? In meiner Erinnerung stand da zum Thema Inflation nur, dass die Betriebskosten für die Gepäckanlage jährlich im Rahmen der Inflation um 2 % steigen.
    Das wäre nett.


    Danke und viele Grüße

    Hallo,


    leider wurde Tascha78 Frage noch nicht beantwortet.
    @'KaBe1983' Du hast hier ja einiges geschrieben - kennst du die Aufgabe und hast eventuell eine Ahnung wie die Aufgabe zu lösen war?? Das wäre nämlich wirklich mal interessant...
    Oder weiß jemand anderes mittlerweile mehr über diese Aufgabe??


    Vielen Dank schon mal für die Antworten.


    Viele Grüße

  • Guten Morgen Zusammen :)


    Als stille Mitleserin melde ich mich jetzt doch auch mal zu Wort!


    Wie ist denn der Punktedurchschnitt bei euch bzw. eurer Gruppe?


    Wir haben diese Woche unsere Ergebnisse bekommen und sind alles andere als zufrieden...


    Ein paar von uns haben leider nicht bestanden, der Rest nur mit mittelmäßigen bis schlechten 4ern...
    Sehr enttäuschend nachdem man doch sehr viel Zeit, Energie und Geld in die Weiterbildung gesteckt hat.
    Und auch eher demotivierend für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.


    Wäre interessant zu wissen, ob es deutschlandweit nicht gut ausgefallen ist oder nur wir irgendwas (was auch immer) falsch gemacht haben.


    Schöne Grüße!

  • Hallo,


    da es bei euch keine selbstständigen Prüfungsleistungen gibt, sondern alle schriftlichen Themenbereiche zu einer Note zusammegefasst werden, kann bei euch nicht nur ein Bereich, der nicht bestanden wurde, nochmal geschrieben werden. Das geht rein rechtlich gar nicht.


    Wenn du in der schriftlichen Prüfung insgesamt über 50% bist, dann kannst du diese Prüfung generell erstmal nicht mehr wiederholen. Bestanden ist bestanden. Solltest du jedoch das Fachgespräch versemmeln, hast du die Gesamtprüfung nicht bestanden und kannst im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch bestandene Prüfungsleistungen wiederholen.


    Dies wäre bei dir die gesamte schriftliche Prüfung, weil es keine Einzelnoten, welche auf dem Zeugnis ausgewiesen werden müssten, gibt.


    Grüße


    KaBe