Hallo Corsarah,
ob man die Prüfung noch einmal schreiben kann, wenn man bestanden hat, weiß ich leider nicht.
Ja, das ist ein Fall für einen Juristen, wenn der versäumte Unterricht nicht nachgeholt wird, weil der Bildungsträger das Problem "aussitzt".
Denn unabhängig vom Prüfungsergebnis müssen alle Ausbildungsinhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden. Dafür haben wir einen Vertrag über die Fortbildung geschlossen. Von daher ist die Aussage auf die Prüfungsergebnisse zu warten, eher eine lahme Ausrede (nach dem Motto: wenn sie bestanden hat, wird sie Ruhe geben).
Überleg mal, Du hast mittlerweile den Fachwirtabschluss, Dein Arbeitgeber weiß das und fragt Dich deswegen um Rat beim Thema Amortisation (welche Investition die beste ist). Was willst Du dann sagen? Habe ich nie gehabt im Unterricht? : ))))
Es gibt verschiedene Arten von Investitionsrechnen. Eine davon ist die Amortisation. Jede Rechnung sollte man für sich beherrschen. Daher glaube ich nicht, dass das Thema noch auf etwas anderem aufbaut.