Hochschulzugangaberechtigung nach dem Fachwirt

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe den Wirtschaftsfachwirt Lehrgang in Vollzeiy gemacht und demnächst die Prüfungen.


    Der Kurs dauerte gesamt 650h. Ich habe jedoch aufgrund einer Blutvergiftung an der Hälfte nicht teilnehmen können, jedoch alles durch private Dozenten nachgeholt und fit für die Prüfung. Habe somit 320h teilgenommen.


    Jetzt die Frage: Um an einem Studiengang FH, UNI teilnehmen zu können, muss der Lehrgang mind. 400h umfassen.


    Also?

  • kein Problem du könntest dich auch komplett zuhause vorbereiten und trotzdem erfüllst du mit dem Abschluss die Zulassungsvoraussetzungen.
    Es geht im Prinzip darum das der Lehrgang ein gewisses Wissen vermittelt das theoretisch 400 Unterrichtsstunden braucht.

  • Das Abschlusszeugnis und der bestandene Abschluss der nach dem Rahmenplan die entsprechenden Mindeststunden überschreitet ist das was entscheidend ist.


    Irgendwelche Teilnahmezeugnisse privater Bildungsträger kann jeder schreiben, es besteht keine Pflicht daran teilzunehmen. Es gibt hier auch nicht irgendwelche Anwesenheitslisten die eingereicht werden müssten oder sonstige Scherze. Das versuchen aber einige Hochschulen die kein Interesse an derartigen Bewerbern haben (von wegen sind eh schon zu voll) anders zu interpretieren.


    In dem Fall mit dem zuständigen Kultusministerium reden. Aber da die meisten nach dem Fachwirt wenn überhaupt eher einer privaten Einrichtung in Teilzeit oder Fern-studieren stellt sich die Frage nicht, die haben kein Interesse daran ihren Kunden Steine in den Weg zu legen.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Das Abschlusszeugnis und der bestandene Abschluss der nach dem Rahmenplan die entsprechenden Mindeststunden überschreitet ist das was entscheidend ist.


    Irgendwelche Teilnahmezeugnisse privater Bildungsträger kann jeder schreiben, es besteht keine Pflicht daran teilzunehmen. Es gibt hier auch nicht irgendwelche Anwesenheitslisten die eingereicht werden müssten oder sonstige Scherze. Das versuchen aber einige Hochschulen die kein Interesse an derartigen Bewerbern haben (von wegen sind eh schon zu voll) anders zu interpretieren.


    In dem Fall mit dem zuständigen Kultusministerium reden. Aber da die meisten nach dem Fachwirt wenn überhaupt eher einer privaten Einrichtung in Teilzeit oder Fern-studieren stellt sich die Frage nicht, die haben kein Interesse daran ihren Kunden Steine in den Weg zu legen.

    Würde ich so nicht unterschreiben, die PFH sowie die FOM haben von mir beide eine Bestätigung nach §52 BBIG gefordert und zwar beglaubigt.
    Der Kurs in dem ich jetzt sitze ist weit weg von voll ( 13 Teilnehmer). Daher ist das dein letzter Satz nur ein subjektiver Eindruck.


    Kein formaler Hochschulzugang, kein Studium, ganz einfach.


    Formal gesehen müssen die das auch, sonst könnte die FIBAA Akkreditierung wegfallen, weil die Zulassungsvoraussetzungen nicht geprüft werden.


    Daher besser vorher erkundigen was gefordert wird. Einige wenige sind da ziemlich genau.

  • §52 BBiG??? Das hat damit nichts zu tun. Vielleicht meinst Du §§53ff BBiG? Ansonsten haben kevinlebt und Timeburner vollkommen Recht. Es kommt nicht auf die Stunden Deiner individuellen Vorbereitung an, sondern auf die Stunden, die nach Rahmenplan für einen bestimmten Abschluss vorgesehen sind. Wenn Du diesen Abschluss bestehst, erwirbst die allgemeine berufliche Hochschulzugangsberechtigung (wobei in Bayern, Ba-Wü und Sachsen noch ein Beratungsgespräch an der Hochschule verpflichtend ist).

  • Das hattest du hier schonmal erwähnt Jayson78, zu der Frage hatte ich mich vor einigen Monaten schonmal an die PFH Göttingen gewandt, hier die Antwort.



    Es gibt kein Gesetz wo steht das für einen Fachwirt oder Meister ein Vorbereitungslehrgang Pflicht oder nachzuweisen wäre das man hier so und soviel Stunden abgesessen hätte oder Geld ausgegeben. Wichtig ist das der Abschluss(!) die Bedingungen erfüllt, und das der Abschluss bei der IHK bestanden wurde, nur das ist die Urkunde einer öffentlich/rechtlichen Einrichtung.


    Es gibt einige exotische Fachwirte/Meister oder andere Fortbildungen die keiner Verordnung nach dem BBIG entsprechen, und auch welche die die 400H vom Plan her nicht erfüllen. Das trifft für den Wirtschaftsfachwirt aber nicht nicht.



    http://www.kmk.org/fileadmin/D…ualifizierte-Bewerber.pdf


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Bei der PFH hatte ich Kontakt zu Herrn J. (Name per PN) und habe die selbe Frage am 17. September 2015 im Rahmen der Anmeldepflichtigen Veranstaltung "Vorstellung der Studiengänge" gestellt, Antwort ja Nachweis erforderlich.


    Damit war das Thema PFH für mich gestorben.


    Bei der FOM kann ich es sogar schriftlich beweisen, weil ich mich trotzdem dort angemeldet habe, gerne scanne ich die Tage mal das Schreiben ein, in dem diese dubiose Bestätigung sogar nachgefordert wird.


    Bis zur Erbringung des Nachweises war ich nur unter Vorbehalt immatrikuliert, also keine Phantasie. Mein Zeugnis lag beglaubigt vor.


    Natürlich können sich deren Aussagen mittlerweile geändert haben, ich stehe aber dazu es so erlebt zu haben.

  • Wäre gut wenn das du das mal einscannst. Damit man auch mal weiß was die eigentlich genau wie wollen sollen.
    Die einzigen relevanten Dokumente dazu sind ja der Rahmenplan, und die Prüfungsordnung nach dem BBIG. - Und die Prüfungsordnung sich beglaubigen lassen? :P


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • So mit Nachfrage der Email was übersendet werden muss in Auszügen:

    Zitat von Studienberatung

    Bezüglich der Anmeldung benötigen wir das Anmeldeformular, einen Lebenslauf und vom Fachwirt Zeugnis und Urkunde in beglaubigter Kopie und einen Nachweis das die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtseinheiten umfasste sowie nach §§ 53 bzw. 54 BBiG durchgeführt wurde.

    Diesen Nachweis hatte ich ja bekanntlich nicht, hat ja niemand, danach folgte dieses Schreiben (Alles was Rückschlüsse auf mich oder den Studiengang zulässt musste ich entfernen):


    [Blockierte Grafik: https://picload.org/image/rddldagd/123.jpg]
    Gibt es jetzt noch offene Fragen? :)


    Noch kurz zur Erklärung, mit dem Schreiben verspätete Einschreibung kann man die Zwangsexmatrikulation um 8 Wochen nach hinten verschieben um den Nachweis zu erbringen. Ansonsten wird man mit Ablauf der Frist aufgrund fehlender Nachweise zwangsexmatrikuliert.

  • Gibt es jetzt noch offene Fragen?

    Da steht doch nicht, dass Du 400 Stunden Anwesenheit nachweisen musst.
    Die möchten schlicht Informationen über die Fortbildung, da sie nicht alle Fortbildungen kennen (können). Es gibt "eigene" Fachwirte diverser Bildungseinrichtungen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Nämlich dass es eine PO des BMBF gibt (die man im Netz findet) und dass die Fortbildung auf mehr als 400 Stunden ausgelegt ist, was ja nicht in dieser PO steht.


    Nun frage ich mich jedoch, wie Selbstlerner den Nachweis der 400 Stunden erbringen sollen - evtl. durch Bestätigung der IHK?