Gesetzesbücher und Gesetzestexte markieren....aber wie genau???

  • Hallo liebe Wirtschaftsfachwirte,


    ich habe eine Frage bezüglich der helfenden Markierungen in den Gesetzesbüchern bzw. Gesetzestexten.
    Man darf ja Klebenzettel mit Querverweisen auf Paragraphen beschriften.


    Aber Kann man auch andere Sachen auf die Klebenzettel schreiben?
    Abkürzungen, Stichworte, oder Anfangsbuchstaben von Sätzen?
    Oder BGB, HGB, AO als bsp.?


    Danke für eure Hilfe :):):)

  • "Kann" man schon, aber dann könnte es als Täuschungsversuch angesehen werden. Die Formulierung ist hier ziemlich eindeutig: "Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sichausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, sind zulässig."


    Je nach Buch hast Du vorne Vorbemerkungen und hinten ein Stichwort-/Inhaltsverzeichnis. Setze doch dort den Marker oder Querverweise an.