Prüfung zur Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation 15. + 16.09.2016

  • Hallo zusammen,


    ich habe an der Prüfung zur Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation im September 2016 teilgenommen. Am zweiten Tag, den 16.09.2016, kam eine Frage (Frage 6) zum Thema Armotisationsrechnen ran, für die es allein 30 Punkte gab. Leider konnte ich die Frage nicht beantworten.


    Auf Nachfrage hin bei der Handelskammer zwecks den Prüfungsergebnissen, wurde mir mitgeteilt, dass ein Landesfachausschuss zusammen kommt, der darüber entscheiden soll, ob diese Frage (Frage 6) der Klausur bewertet wird. Weitere Informationen zum dem Thema konnte ich dem Ansprechpartner bei der Handelskammer nicht entlocken. Nur noch, dass es dazu eine Stellungnahme der Handelskammer geben wird, die wir dann bekommen, wenn das Verfahren abgeschlossen wird. Und dass kaum einer diese besagte Frage beantworten konnte.


    Ich fühle mich irgendwie vor den Kopf gestoßen. Ich denke, mit dieser Frage stimmt evtl. etwas nicht, wenn schon deswegen ein Ausschuss zusammen kommt. Ich weiß leider nicht, was ich tun soll. Ich habe Angst, durchgefallen zu sein und das nur wegen dieser Frage.


    Prinzipiell kann man Prüfungen wohl juristisch anfechten wegen Verfahrensfehler (ungeeigneter Prüfungsstoff). Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Klausuren oder dieser Situation gemacht?

  • Mach Dich nicht verrückt - im Moment kannst Du da gar nichts machen. ABer wenn die Kammer schon weitergibt, dass da ein AUsschuss die Sache prüft, kommt nach aller Erfahrung irgendetwas raus, was die Sache möglichst juristisch unangreifbar macht = eine Lösung im SInne der prüflinge.