Prüfungszulassung

  • Hallo,


    ich habe einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung Handelsfachwirt gestellt. Jetzt kam von der IHK ein Schreiben wieder in dem steht " Nachweis der Berufspraxis in einem Handelsbetrieb seit Oktober 2015."
    Reichen da Lohnabrechnungen? Mein Arbeitgeber soll nicht wissen das ich die Prüfung mache.


    Vielen Dank


    Natalie

  • Hallo Natalie,
    die Gehaltsabrechnungen belegen nur, dass Du in dem Unternehmen beschäftigt bist.
    Die Kammer möchte jedoch wissen, ob die Berufspraxis dem angestrebten Fortbildungs-
    abschluss entspricht. Das könntest Du beispielsweise mit einem Lebenslauf und den
    entsprechenden Arbeitszeugnissen belegen. Dann erfährt Dein Arbeitgeber auch nichts
    davon. Im Zweifel ruf bitte bei Deiner Handelskammer an.
    Viele Grüße
    Tiba

  • Evtl. steht die Beschreibung ... Kaufmann ja auf der Gehaltsabrechnung.


    Aber ob das der jeweiligen IHK reicht wie schon vorgesagt die jeweilige IHK fragen.



    Oder seit Oktober 2015 - hast du evtl. eine
    Jahresbeurteilung? oder ein
    "Jahres" Zeugnis? oder zumindest
    eine Arbeitsplatzbeschreibung?
    (ich weiß, das ist oftmals schwierig je nach Unternehmen, der Handel ist ja weit gefächert)

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • So, habe jetzt mal in meinen Arbeitsvertrag geschaut da stehen die monatlichen Std. die ich arbeite und auch das ich als Verkäuferin eingestellt bin. Würde das nicht auch reichen. Das zusammen mit der aktuellen Lohnabrechnung zeigt doch wie viele Std, als was und das ich da arbeite?

  • Ein Zwischenzeugnis (notwendigerweise mit Beschreibung von Arbeitsinhalten) steht dir zu. Anders lässt sich die Berufspraxis nicht belegen. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge usw. können nicht als berufspraktische Nachweise behandelt werden. Das ist für dich in diesem Fall übel, aber eigentlich normal.


    Ggf. kannst du eine eidesstattliche Versicherung bei der IHK abgeben, wenn du deine Arbeitsinhalte selbst beschreibst. Das wäre ggf. ein Ausweg, den du der Kammer anbieten kannst. Ansonsten handelt die IHK da ganz korrekt, wenn sie sowas von dir einfordert.


    Grüße


    KaBe