Aufnahmevorraussetzung

  • Hallo, Ich möchte gerne nächstes Jahr eine Weiterbildung zum Industriefachwirt in Angriff nehmen. Habe gerade gelesen das eine kaufmännische Ausbildung zwingent erforderlich ist. Habe nur eine Ausbildung im Handwerklichen Bereich und arbeite nun seit knapp 25 Jahren. Ist das jetzt ein Problem ? :/

  • Auch eine vierjährige einschlägige Berufspraxis berechtigt zur Zulassung:


    (1) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes
    nachweist:
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder
    verwaltenden Ausbildungsberuf oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen
    Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
    eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
    (2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes
    nachweist:
    1. das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre
    zurückliegt, und
    2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4
    genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
    (3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert
    sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften
    Industriefachwirtin“ nach § 1 Absatz 2 haben.
    (4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von
    Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche
    Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.