Betriebswirt (HwO) - Zulassungsvoraussetzungen

  • Hallo allerseits, :)


    Mich würde mal interessieren, wie ihr die Zulassungsvoraussetzung der HWK versteht, welche auch Personen mit anderen Fortbildungsabschlüssen die Tür öffnet.


    Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer... einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist."


    Mir bereitet der Passus "anderen einschlägigen Qualifikationen" etwas Probleme. Es ist nicht klar definiert, was dies bedeuten soll.


    Verfüge über


    • IHK Berufsausbildung
    • IHK Aufstiegsfortbildung (jedoch, eine der einzigsten, welche noch nicht im DQR oder EQR eingestuft wurde. Ist aber geregelt nach §53 BBiG und setzt abgeschlossene Berufsausbildung voraus)
    • IHK AEVO
    • Über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung im Vertrieb (als Vertriebsleiter, Marketing-Manager etc.)


    Freue mich über eure Meinungen.
    :thumbup:

  • Hallo,


    einschlägig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass deine Qualifikationen dem entsprechen sollten, was die Erfordernisse des Betriebswirts (HWO) sind. Schau dir an, was in § 1 Abs. 2 der Verordnung an Zielen genannt wird. Das sollte ungefähr andeuten, in welche Richtung diese Qualifikationen gehen sollten.


    Grüße