Prüfungasanfechtung bzw. Nachprüfung

  • Sehr geehrteDamen und Herren,

    ich habeheute die Prüfungsergebnisse der schriftlichen Prüfung zum Personalfachkaufmann(IHK)
    und ich bin anhand der Ergebnisse sehr unzufrieden: vor allem im BereichArbeitsrecht
    wo ich meine Stärke habe, habe ich laut IHK eine mangelhafteLeistung erzielen können.

    Nun ichmöchte die gesamte schriftliche Prüfung einsehen und bei Bedarf erneut prüfen
    und anfechten lassen: Ich finde nicht in Ordnung, dass meine Arbeit aufgrundmeiner Schrift und evtl.
    auch Grammatik- oder Schreibfehler schlechter bewertetwird.

    Kennt ihreinen/eine RA/Rain, der/die sich in diesem Gebiet spezialisiert hat und michweiterhelfen kann?

    Ich bin um jede Hilfe dankbar.

    Viele Grüße

  • Hallo BWL_er,
    wenn Du mit Deinen Prüfungsergebnissen unzufrieden bist, kannst Du bei Deiner IHK Einsicht
    beantragen. Nach dieser Einsichtnahme weißt Du vermutlich, woran es gelegen hat, dass die
    Ergebnisse unter Deinen Erwartungen geblieben sind.
    Danach kannst Du Widerspruch einlegen, den Du natürlich begründen musst. Daraufhin wird
    sich Dein Prüfungsausschuss erneut mit Deiner Prüfung befassen.
    Mit dem Ergebnis dieser Prüfung kannst Du dann entscheiden, ob Du weiter vorgehen möchtest,
    z.B. mit einer Klage. Dabei kann ein Anwalt Dir helfen.
    Ich würde Dir empfehlen, zunächst eine Einsichtnahme zu beantragen, damit Du sehen kannst,
    woran es gelegen hat, dass Deine Ewartungen nicht erfüllt wurden.
    Viele Grüße
    Tiba