Hallo zusammen,
ich bereite mich gerade auf die Prüfung für die WQ vor (meine Frage gilt aber ach für die HQ), und frage mich: Wie weit bzw. in welchem Rahmen ich die Gesetzbücher (HGB, BGB etc.) für die Prüfung mit Klebezetteln vorbereiten darf. Ich würde relevante Paragraphen (Bspw. Bilanzgliederung im HGB) natürlich gerne vorab mit Klebezetteln versehen, um sie dann schnell zu finden. Das spart z. T. ja auch mühseliges Auswendiglernen.
Auf der Hilfsmittelliste ist die Rede davon, dass Klebezettel, Unterstreichung u. Ä. zulässig sind, bei "Querverweisen auf andere Paragraphen", aber wie interpretiere ich das ...?
Vielleicht hat hier ja jemand wasserdichte Erkenntnisse?
Sollte es dazu bereits einen Thread geben, bitte seht es mir nach. ![]()
Besten Dank und Gruß
Johannes