Gesetzbücher für die Prüfungen vorbereiten

  • Hallo zusammen,

    ich bereite mich gerade auf die Prüfung für die WQ vor (meine Frage gilt aber ach für die HQ), und frage mich: Wie weit bzw. in welchem Rahmen ich die Gesetzbücher (HGB, BGB etc.) für die Prüfung mit Klebezetteln vorbereiten darf. Ich würde relevante Paragraphen (Bspw. Bilanzgliederung im HGB) natürlich gerne vorab mit Klebezetteln versehen, um sie dann schnell zu finden. Das spart z. T. ja auch mühseliges Auswendiglernen.
    Auf der Hilfsmittelliste ist die Rede davon, dass Klebezettel, Unterstreichung u. Ä. zulässig sind, bei "Querverweisen auf andere Paragraphen", aber wie interpretiere ich das ...?

    Vielleicht hat hier ja jemand wasserdichte Erkenntnisse?

    Sollte es dazu bereits einen Thread geben, bitte seht es mir nach. :)

    Besten Dank und Gruß
    Johannes

  • Hallo,

    also ich hatte Klebezettel mit Beschriftung z.B. "Bürgschaft", "Kaufvertrag" usw. drauf, auf den Seiten Text markiert und als Querverweise einfach mit Bleistift eine andere Paragraphen-Nr. reingeschrieben. Mehr reinschreiben solltest du allerdings nicht, weil das dann als Kommentierung gilt und nicht erlaubt ist.

    Was ich auch gemacht habe war das einmal abzufotografieren und mir von der IHK vorher per Mail freigeben zu lassen. Wenn es dann bei der Prüfung Probleme gibt, kann man einfach die Mail vorzeigen. Bei uns wurden die Bücher aber eigentlich kaum bis gar nicht von den Prüfern kontrolliert.

  • Du darfst die Gesetze anstreichen und Markierungen setzen. Du darfst auch Querverweise machen (z.b. Klebezettel Paragraf 433 Kaufvertrag verweis auf 370 HGB). Das einzige was du nicht darfst sind kommentierungen und ganze Texte selbst ins Gesetz schreiben oder kleben.