Was qualifiziert mich für die Arbeit bei einem Anwalt?

  • Hi zusammen,

    Habe ne Frage und bin da wohl ein wenig uninformiert. Also bitte nicht hauen. Ich arbeite im Moment als Bankkaufmann, bin auf diesem Gebiet aber nicht zufrieden. Ich bin absolut klein Verkäufer, dagegen in der Nachbearbeitung und Sachbearbeitung generell sehr gut. Ich würde mich gerne in Richtung Anwaltsbüro entwickeln, weil ich denke, dass mir solche verantwortungsvollen Aufgaben liegen.

    Doch gibt es da von meinem Standpunkt aus eine passende Weiterbildung? Also analog dem Steuerberater und dem Steuerfachwirt? Bankfachwirt werde ich definitiv nicht studieren wollen... Wäre sehr schön, wenn mir da vielleicht jemand weiterhelfen könnte.

    Danke im Voraus! :)

  • Das ist zwar wieder nur ein SEO-Spam Beitrag... aber falls mal die Sache ernst meint.


    "Doch gibt es da von meinem Standpunkt aus eine passende Weiterbildung?"


    Erstmal die Prüfung zum Rechtsanwalftsfachangestellten, danach gibt es einen Rechtsfachwirt


    oder gleich ein "Bachelor of Laws".


    Wenn ich das als Bankkaufmann machen wollen würde, würde ich mich bei Kanzleien bewerben die Rechtsanwalftsfachangestellte suchen bzw. Ausbilden würden, im Motivationsschreiben die genauen Gründe aufführen, und auf die Bezüge in der kaufmännischen Ausbildung verweisen.

    Die Prüfung zum Rechtsanwaltsfachangstellten wird nicht bei den IHK sondern den Rechtsanwaltskammern gemacht, nach einem 1,5 fachen der Ausbildungszeit darf man zur Externenprüfung zugelassen werden, Zeiten in einer anderen Ausbildung werden anerkannt. D.h. bei Zulassung durch die Kammer wäre das nach einem Jahr Praxis wohl kein so großes Thema.


    Vorbereitungskurse bei Umschulungen werden mit ungefähr 1080 Stunden auf 24 Monate angesetzt. Im Selbststudium dürfte das für einen Bankkaufmann in einem Jahr machbar sein. Wirtschafts/Sozialkunde sowie Geschäfts/Leistungsprozesse dürften sich nur unerheblich von der Ausbildung unterscheiden.

    Die Rechtsanwaltskammer wird hier besonders Wert auf die rechtsbezogenen Ausbildungsinhalte legen. Also die Fächer "Rechtsanwendung" und "Vergütung und Kosten".

    Die mündliche Prüfung ist dann die Mandantenbetreuung als "Fachgespräch".





    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17