Tätigkeitsnachweis, bzw. Tätigkeit ausreichend für Prüfung?

  • Hey zusammen,


    hab das Forum über google gefunden und dachte, ich frag hier einfach mal nach :thumbup:


    Ich mach grade online eine Weiterbildung zum Wirtschftsfachwirt und möchte im Herbst dann auch die Prüfung(en) bei der IHK dazu machen. Die Sache über die ich aktuell stolpere ist der Tätigkeitsnachweis, den ich zumindest für die 2. Prüfung brauche. Hier soll wohl eine "einschlägige Berufspraxis" vorliegen. Ich hatte das damals, als ich damit angefangen hab, so verstanden dass ich eine anerkannte kaufmännische Ausbildung benötige, sowie ein Jahr lang Berufspraxis darin. Bin mir jetzt aber unsicher ob das tatsächlich dafür reicht.


    Zu mir: Habe vor einigen Jahren eine Ausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing, also ne anerkannte 3-jährige kaufmännische Ausbildung mit Prüfung bei der IHK, gemacht. Nach nen par Jahren Arbeit hab ich mich letztes Jahr dazu entschieden den Wirtschaftsfachwirt zu machen, um nen höheren und auch breiteren Abschluss zu haben, also nicht nur für den einen Bereich Dialogmarketing.


    Was ich auf der Arbeit hauptsächlich mache: Kundenbetreuung, telefonisch, per E-Mail etc, habe täglich telefonisch Kontakt zu unseren Partnern bzw Veranstaltern (Tourismus), habe mal bei einem Projekt mitgearbeitet (da gings mehrere Wochen um das einholen von Infos für unser internes Wiki und deren Auswertung und einpflegung) und halte neuerdings auch manchmal kurze Präsentationen vor anderen Abteilungen.


    Reicht das eurer Erfahrung nach für die Prüfung? Ich hoffe es, sonst hätte ich über ein Jahr das ganze ja mehr oder weniger umsonst gemacht...


    Danke schon mal für die Hilfe :)

  • Also ich kenne das so

    Als ich mich damals angemeldet habe, wurde von der IHK geprüft ob ich alle Voraussetzungen erfülle.

    Das hat man mir dann schriftlich bestätigt.


    In deinem Fall, würde ich mal bei meinem Anbieter nachfragen warum dieser das nicht vorab geprüft hat.

    Aber um 100% sicherzugehen, würde ich deine zuständige IHK anrufen und das denen so erklären.

    Anhand von deinen genannten Daten sollte das aber passen. Kaufm. Leher incl Berufserfahrung sollten reichen


    Allgemein solltest du dich in Zukunft vorab besser informieren ;);););)

  • hi,


    einfach bei der IHK anrufen und schriftlich bestätigen lassen.hierfür wollen die meist lebenslauf/zeugnisse/arbeitszeugnisse.


    wie schon vorgänger sagte, normal klärt man das vorher natuerlich im besten fall ab :)


    manche IHKs verlangen für die bestätigung ca. 40-50 €, manche machen es kostenlos. habe es mir bei einer,die es kostenlos bestätigen lassen. wurde aber von einer anderen IHK auch anerkannt, da ich spontan wechseln musste.


    gruß

  • Hallo, das reicht dicke.


    Es geht nur darum das nicht jemand direkt nach der Ausbildung sich sofort ohne Berufserfahrung für die Prüfung anmelden soll.


    Du hast sowohl eine kaufmännische Ausbildung, als auch mehrere Jahre Berufserfahrung, hier sollte es keinerlei Problem geben.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17