Prüfungszulassung // allgemiene Frage

  • Hallo zusammen,


    ich beginne im September mit der Weiterbildung zum geprüften technischen Fachwirt und anschließend Technischer BW.

    Ich habe diesem Monat meine Ausbildung zum Technischen Produktdesigner Fachrichtung Maschinen und Anlagenkonstruktion abgeschlossen.

    Durch diese technische Ausbildung wären ja die Voraussetzungen für den TQ und WBQ erfüllt. (oder?)


    Für den 3. Teil erwartet die IHK ein weiteres Jahr Berufspraxis mit wesentlichen bezügen zu Aufgaben eines TFW`s.


    Das Berufsjahr ist nicht das Problem da ich in meiner Ausbildungsfirma übernommen wurde, ich frage mich nur ob das Aufgabenfeld für die Zulassung zum Teil 3 reicht. In Zusammenarbeit mit meinem Personalleiter wird bald von ihm ein Antrag gestellt bei der IHK ob ich denn die Voraussetzungen auch erfülle. Nun bin ich natürlich trotzdem neugierig was ihr dazu sagt, reichen meine Tätigkeiten aus?


    Zu meiner Tätigkeit was auch ungefähr im Antrag stehen wird:


    Unternehmen: Metallverarbeitung/Maschinenbau

    Abteilung: Technische Entwicklung

    Aufgabengebiet: - Technische Realisierung verschiedenster Produkte im 3D nach Kundenanforderung mit denen ich teilweise (selten) auch selbst im Kontakt stehe

    - Betriebswirtschaftliche Aspekte bei der Entwicklung berücksichtigen

    - Enger Kontakt mit dem Einkauf sowie Mitbestimmung bei der Auswahl von Einkaufsteilen, auch hier wird nach Preis und Anforderung geguckt

    Meiner Meinung nach habe ich genug Bezüge sowohl zu Kaufmännischen als auch Technischen Sachverhalten. Klar überwiegt bei mir noch die Technik, nur ist es ja auch nur "wesentliche Aspekte". Ich habe mich auch bewusst mit meinem Arbeitgeber für den TFW mit anschließendem TBW entschieden da ich nach Abschluss in die technische Kundenberatung soll.



    Danke für eure Antworten!