Handelsfachwirt = allg. Hochschulreife?

  • Hallo und guten Tag,


    ich habe eine Frage bezüglich meines zukünftigen Werdegangs. Ich bin derzeit kaufm. Angestellter und werde mein bisheriges Berufsleben ab Oktober ändern.

    Mein Arbeitgeber hat durch Umstrukturierungen mir einen Aufhebungsvertrag + Abfindung angeboten. Diesen habe ich auch angenommen und werden zum 30.09. ausscheiden.


    Nun ist mein derzeitiger Plan meinen Handelsfachwirt zu machen um meine fehlende allg. Hochschulreife zu erlangen.

    Leider habe ich hier unterschiedliche Infos erhalten. Die Beraterin der IHK versicherte mir, dass ich durch diesen Abschluss die Hochschulreife erlange.

    Der Weiterbildungsberater der Bundesagentur für Arbeit verneinte dies.


    Ziel ist es von mir mich beruflich komplett umzuorientieren. Ich möchte entweder in meiner Heimat Sachsen-Anhalt ein Studium für die öffentliche Verwaltung an einer Hochschule anfangen oder an einer Universität auf Lehramt studieren.

    Ich habe auch bereits Kontakt mit der Studienberatung an der Uni aufgenommen. Aber eine schlussendliche Prüfung findet erst mit einer Bewerbung statt. Für diese Bewerbung brauche ich aber vorher mein Prüfungszeugnis für den Handelsfachwirt.


    Daher wollte ich auch nochmal hier vorab fragen:

    Ist dies ein Studium ohne fehlenden Abiturs mit dem Handelsfachwirt möglich?


    Außerdem habe ich mich zwecks der Aufstiegs-BAföG beraten lassen. Seit dem 01.08.2020 sind die Bedingungen nochmals verbessert wurden.

    Ist es daher sinnhaftig sich darüber fördern zu lassen?


    Ich hoffe, die Fragestellungen sind hier in diesem Bereich in Orndung?!


    Mit besten Grüßen und vielen Dank


    Flow_MD

  • Hallo Flow_MD ,


    Bin zwar keine Handelsfachwirtin, sondern Fachwirtin im Gesundheits und Sozialwesen, aber für deine Fragen ist das gehüpft wie gesprungen. Ich studiere dank meinem Fachwirt Pharmazie.


    Ja, in den allermeisten Bundesländern wird die Weiterbildung, als berufliche Qualifikation für den Zugang zum Studium anerkannt. Die Qualifikation wird in der Regel als völlig gleichwertig zur Allgemeinen Hochschulreife behandelt. Über die Berechnung eines eventuellen NCs ist man sich aber je nach Bundesland und Studienfach sehr uneinig. (Größere Probleme gibt es eigentlich nur bei Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin, bei guten Durchschnitt ist aber auch das möglich, wenn auch nicht überall, kommt für dich ja aber vermutlich eh nicht in Frage. )


    Für Sachsen-Anhalt kannst du hier nochmal nachlesen: http://www.studieren-ohne-abit…b/laender/sachsen_anhalt/


    Der Fachwirt ist ein Abschluss auf Meisterebene mit mehr als 400h nach Rahmenplan und taucht auch im BBiG auf. Nur zur Übersicht.


    Zum Aufstiegsbafög kann ich mich gerne später nochmal äußern. Aber kurz ja es ist so gut wie immer sinnvoll, Begründung folgt.


    Super das du aus dem Aufhebungsvertrag eine Chance zur Weiterqualifikation für dich machen möchtest.

    Der Weg wird etwas steiniger, aber die Berufserfahrung und Lebenserfahrung macht einiges wett, keine Sorge.


    Herzliche Grüße


    Melandru

    Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Januar 2018
    Pharmaziestudentin

    Gesundheits- und Krankenpflegerin

  • Vielen Dank für deine Rückmeldung!

    Diese Infos sind für mich sehr hilfreich. Mich hat die Aussage von der Bundesagentur für Arbeit sehr durcheinander gebracht.

    Ich hatte zwar bereits einiges durch die IHK und im Internet erlesen können, aber die oben genannte Aussage lag mir wie ein Stein im Magen.


    Daher bin ich umso optimistischer nach deiner Antwort.


    Bezüglich der Förderung durch das Aufstiegs-Bafög konnte ich bisher nur positive Sachen erlesen. Auch die Änderungen seit dem 01.08.2020 sind nochmals reizvoller für mich. Daher wollte ich auch diesbezüglich sicher gehen, ob dies ein vernünftiger Weg wäre.

  • Meiner Meinung nach sollte man sich as mit dem Aufstiegsbafög nur gut überlegen, wenn es von vornherein absehbar ist, dass man aufgrund zusätzlicher Belastungen Job, Kindererziehung usw. , den Kurs nicht in der vorgegebenen Zeit schaffen kann. Da sollte man sich gut reflektieren, da die Rückzahlungsvereinbarungen in so einen Fall zwar je nach Absprache mit dem BAföG Amt noch moderat sein können, aber auch die Kasse mächtig aufwirbeln können.


    Ansonsten ist es so als wenn dir jemand sagt, hier hast du für diesen Zweck mehrere Tausend Euro , ich komm dann in ein paar Jahren wieder und dann gibst du mir wenige hundert Euro zurück, wenn du fleißig warst.

    Klingt verlockend finde ich.


    Wegen der Studienfinanzierung brauchst du dir mit Fachwirt meist auch keine größeren Sorgen machen, solange du gemeinsam mit der Ausbildung 6 Jahre lang gearbeitet hast, wirst du elternunabhängig BAföG gefördert. Falls es weniger als 5 sind elternabhängig. Zwischen 5 und 6 Jahren gibt es noch ein kleines Schlupfloch. Und am einfachsten ist es wenn man zu Studienbeginn noch keine 30 Jahre jung ist. Sollte man schon älter sein, gibt es bei einem Studium ohne Abi aber selbst da mögliche Wege.

    Falls du dazu noch Infos brauchst, kannst du dich ja im Verlauf nochmal melden.


    Ansonsten auch die Leute bei der BAföG Hotline sind meistens recht hilfreich. Und vor dem Studium steht ja erstmal der Fachwirt aus.


    Liebe Grüße


    Melandru

    Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Januar 2018
    Pharmaziestudentin

    Gesundheits- und Krankenpflegerin

  • Ich habe mich bei verschiedenen Stellen erkundigt zwecks meiner zukünftigen Pläne. IHK, Bundesagentur für Arbeit, Landesinvestitionsbank und bei der Stelle für Aufstiegs-Bafög.


    Die Bundesagentur wird mich wegen meines Aufhebungsvertrages zeitlich sperren und der Mitarbeiter für die Vermittlung und Qualifizierung meinte zu mir auch klipp und klar, dass ich keine Förderung zu erwarten habe, da ich auch ohne Weiterbildung vermittelbar wäre. Da ich aber aufsteigen möchte, fand ich es ehrlich gesagt ganz schön ernüchternd.

    Auch diese generelle Verneinung, dass ich mit dem Fachwirt nicht studieren kann, hat mich zweifeln lassen.


    Die Landesinvestitionsbank kann mich bedingt durch meine Situation ebenfalls nicht fördern.


    Daher hab ich es mich bei der Hotline für das Aufstiegs-Bafög beraten lassen.

    Und dort wäre es wohl so, dass ich 50% der Kosten für den Fachwirt direkt erhalten würde, die anderen 50% über ein Darlehn der KfW.

    Wenn ich dieses Darlehn annehmen würde, würden mir nochmals 25% erlassen werden.

    Somit würde ich zu 75% gefördert werden und hätte Anspruch auf Unterhaltsbedarf.

    Dieser Unterhaltsbedarf wäre zu 100% bezuschusst und müsste nicht zurückgezahlt werden.


    Das hört sich für mich ehrlich gesagt sehr vernünftig an.



    Darüberhinaus habe ich noch nicht geplant, da ich nicht weiß, wie es dann weitergeht.

  • Falls du jünger als 25 sein solltest und einen sehr guten bis guten Berufsabschluss hattest, schau dir auch nochmal das sbb-Weiterbildungsstipendium an. Im Falle einer Förderung reduziert sich der Dahrlehenensbetrag nochmal etwas, bewerben kostet ja nichts. Als ich mich vor ein paar Jahren informiert habe, war eine paralelle Föderung auf jeden Fall möglich.

    Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Januar 2018
    Pharmaziestudentin

    Gesundheits- und Krankenpflegerin

  • Ich wollte mal ein Feedback zu meiner damaligen Frage hinterlassen. Vielleicht ist es für jemanden auch mal interessant.


    Ich habe meinen Handelsfachwirt im Juni erfolgreich beendet und wurde ohne Probleme durch das Aufstiegs-Bafög gefördert.

    Auch hinsichtlich der Thematik Hochschulzugang hat sich alles gefügt.


    Ab Oktober studiere ich an der Universität Magdeburg Lehramt. Die Universität hat die Zeugnisse der IHK problemlos anerkannt.


    Beste Grüße