Hallo,
ich bin kein Prüfer in Eurem Fachwirt, aber der Blick in das Gesetz erleichtert immer die Rechtsfindung.
Aus der Verordnung:
"Die beiden Aufgabenstellungen im schriftlichen Prüfungsteil nach § 3 Absatz 3 sind einzeln zu bewerten. Aus den Bewertungen der Aufgabenstellungen ist das arithmetische Mittel als Ergebnis der schriftlichen Prüfung zu berechnen."
"Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in der schriftlichen und der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind."
30 P am ersten und 70 P am zweiten Tag reichen also zum Bestehen.
Viel Glück!
-Tim