Betriebswirt mit Ende 30

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    Ich weiß Ihr könnt mir meine Entscheidung nicht abnehmen.

    Aber vielleicht liest das ja jemand dem es ähnlich ergeht / erging.


    Kurz zu mir...

    Ich bin gelernter Schornsteinfeger, habe diesen Beruf 5 Jahre ausgeübt und bin danach in den Familienbetrieb gewechselt. Angefangen in einem Anbau befinden wir uns seit 2014 in der Rechtsform GmbH & Co.KG. Wir sind eine Maschinenbaufirma, Ich seit 2014 Geschäftsführer und betreue den Bereich der Auftragsbearbeitung (Angebote, Kalkulationen, Bestellungen, Personal, Auftragsabwickelung etc.)


    Nun habe Ich mir das alles in Eigenleistung angeeignet und würde gern die Weiterbildung zum Betriebswirt IHK angehen.

    In Absprache mit der IHK stellt meine Berufliche Laufbahn eine gute Basis dar um gleich den Betriebswirt zu machen. Angestrebt war der Wirtschaftsfachwirt. Nach Antragsstellung wurde mir geraten direkt den Betriebswirt an zu treten.


    Jetzt bin Ich mir ehrlich gesagt sehr unsicher... Kann Ich das Packen (lange, lange aus dem Lernen raus), Englisch auf Schulniveau, kleine Tochter daheim, Frau Schwanger und meine Selbstständigkeit.


    Wie sind denn eure Erfahrungen?


    PS. Lernbereitschaft ist sehr ausgeprägt.

  • Guten Morgen Daniel,


    vielen Dank für deine Anfrage.


    Ob du das letztendlich packen wirst, kann ich dir ohne Glaskugel und Kaffeesatz nicht sagen. Ich lese aber durchaus heraus, dass du lernbereit bist und die Motivation mitbringst. Das ist meiner Meinung nach wichtiger als den Lernstoff hundertprozentig zu verstehen. Bei uns im Kurs gibt es auch einige, die auch ohne den WFW den ersten Prüfungsteil mit Bravour abgeschlossen haben (und auch definitiv den zweiten und dritten Prüfungsteil abschließen werden). Es ist auf jeden Fall im Rahmen des Machbaren.


    Der Betriebswirt stellt den höchsten DRQ-Abschluss im Weiterbildungsbereich dar. Hier wird also schon einiges an Vorabkenntnissen und -wissen vorausgesetzt. Heißt aber nicht gleichzeitig, dass er unmöglich ist. Du musst dich aber darauf einstellen, dass du dich an das ein oder andere Themenfeld stärker einarbeiten musst.


    Die Betriebswirte werden nun nach neuer Prüfungsverordnung geprüft. Ich bin einer der letzten Kurse, die nach alter Verordnung geprüft wird und ich kann dir sagen, dass Englisch definitiv überschaubar war. Ich glaube nicht, dass der Englischanteil so massiv zunehmen wird und mit Englisch auf Schulniveau wird es da definitiv reichen. In der Prüfung wirst du auch mit einer in Englisch gestellten Aufgabe konfrontiert, die du auch auf Englisch beantworten musst. Auch das stelle ich mir als überschaubar vor. Ich kann dir leider keine Fakten, sondern nur Vermutungen geben.


    Ich würde es an deiner Stelle einfach versuchen. Es kann ja nichts passieren. Das Wirtschaftsfachwirt-Niveau nimmt auch kontinuierlich zu und würde sich auch unter Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands meiner Ansicht nach nicht rentieren.


    Falls du Fragen hast, gerne melden!


    Gruß

    anonymo

  • Kleiner Einwurf hierzu:


    § 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

    (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:


    1.eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,


    2.eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung


    a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder


    b)zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,


    3.eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder


    4.einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.


    (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.


    (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Das ist ein Auszug aus der Verordnung des Master Professional. In der Regel wird der Fachwirt oder ein Bachelorstudium benötigt, um den Master absolvieren zu dürfen. Sollte bei dir tatsächlich die dritte Punkt zutreffen, würde ich mir dies auf jeden Fall schriftlich geben lassen.