Arbeitgeberbescheinigung Prüfungszulassung // Anrechnung von Prüfungsleistungen // allgemeine Fragen zum PFK

  • Hallo zusammen,


    aktuell überlege ich, um meine beruflichen Chancen im Personalbereich zu verbessern, die Weiterbildung zur PFK zu machen.

    Im Zulassungsantrag steht u.a., dass man eine Bescheinigungen des Arbeitgebers, in denen die Beschäftigungsart und Dauer aufgeführt sind mitschicken soll.

    Ich bin etwas überfragt, wie das aussehen soll. Ist das ein Zwischenzeugnis oder reicht hier formlos eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Tätigkeiten aus dem Lebenslauf stimmen?


    Habt ihr ggf. Beispiele, was ihr geschrieben habt?


    UND, hat jemand schon mal versucht, sich Prüfungsleistungen anrechnen zu lassen? Ich habe bereits den gepr. Betriebswirt (IHK) abgeschlossen und dieser Abschluss ist ja höherwertig.

    Gibt es hier Erfahrungswerte?


    Auch so generell, wie ist die Schwierigkeit einzuschätzen, da im BW ja auch Personalmanagement als Fach dran kommt?


    Freue ich auf Feedback.


    Viele Grüße

    J.

  • Hallo Jacey,


    gerne möchte ich deinen Fragekatalog kurz und knapp beantworten:


    Bzgl. der Arbeitgeberbescheinigung: Es genügt ein normales Schreiben a la "Sehr geehrte Jacey, hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Sie durch den am tt.mm.yyy abgeschlossenen Arbeitsvertrag als <Position> in <Arbeitsort> bis einschließlich heutigem Tage beschäftigt sind. Mit freundlichen Grüßen Firma XYZ, i. A. Marta Musterfrau" (+ Unterschrift)


    Zu der Anrechnung: Ich schätze, dass du dir den Titel nicht anrechnen lassen kannst. In einem Dokument der IHK München (vgl. hier) heißt es unter Punkt 3. "Vergleichbarkeit der Prüfungsbestandteile", dass eine Vergleichbarkeit bei einem unterschiedlichen DQR-Niveau ausgeschlossen ist. Der Betriebswirt hat einen Abschluss auf DQR 7, der Personalkaufmann einen Abschluss auf DQR 6.

    Frage da aber gerne einmal bei deiner IHK nach.


    Zu deiner letzten Frage bzgl. des Schwierigkeitsgrades: Die Weiterbildung "Geprüfte Personalfachkaufmann/-frau" beschäftigt sich natürlich hauptsächlich mit den personellen Themen. Der Betriebswirt behandelt dies "oberflächlicher" als der Geprüfte Personalfachkaufmann/-frau. Es geht also mehr in die Tiefe. Ob es dadurch schwieriger wird, muss jeder für sich selbst entscheiden.


    Grüße

    anonymo