Kostenvergleichsrechnung, wohin mit einmaligen Kosten

  • Hi,


    ich habe gerade eine Kostenvergleichsrechnung zu machen und habe soweit alle Kosten berechnet hierfür. AK, kalkulatorische Kosten, fixe Kosten, variable usw usw.

    Doch ich frage mich, was ich mit Schulungskosten anfangen soll, diese fallen nur einmalig an und können doch dann nicht in die periodischen Kosten mit einfließen. AK sind es aber auch nicht, denn heirzu steht foglendes:

    Ein Vermögensgegenstand ist betriebsbereit, wenn er vom Unternehmen entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann. Da Schulungs-, Fortbildungs- und Einweisungskosten nicht dem Gläubigerschutzgedanken dienen können, da das Wissen „flüchtig“ ist oder der Mitarbeiter das Unternehmen verlassen kann, sind solche Kosten nicht in die Anschaffungskosten einzubeziehen und stellen damit in der Periode ihres Anfalls Aufwand dar.


    Wohin also mit Schulungskosten?


    Danke vorab!!

  • Hallo Sascha,


    Du machst internes Rechnungswesen, also kannst Du das Zitat vergessen. Du rechnest ja gerade nicht mit Aufwand, sondern mit Kosten. Anschaffungskosten im Sinne des § 255 HGB sind keine Kosten im kostenrechnerischen Sinn.


    In der Kostenvergleichsrechnung setzt Du die Schulungskosten an und verteilst sie gleichmäßig über die Jahre. Ob Du dafür auch kalk. Zinsen ansetzt, wird den großen Unterschied im Ergebnis nicht machen. Von der inneren Logik der KLR müsste man sie ansetzen, aber die IHK folgt in Klausuren dieser Logik nicht.


    LG

    -Tim

  • Hi erstmal vielen Dank!!


    Ok ich lege die x Euro der Schulungskosten auf die Jahre um. Zb wenn 10000 € Schulung anfallen im ersten Jahr, rechne ich in meiner Kostenvergleichsrechnung auf 10 jahre, 1000 € je Jahr?

    Die Anschaffungskosten ändern sich aber nicht oder muss ich die Schulung eigentlich doch den AK hinzu zählen? Dann ändert sich meine kalkulatorischen Zinsen und Abschreibung.

  • Hallo Sascha,


    das schrieb ich doch. Aber gerne noch mal:


    Wenn Du die 10.000 € zu den AK addierst, dann hast Du Sie drin sowohl bei den kalk. Abschreibungen als auch bei den kalk. Zinsen. So würde ich das machen.


    Falls Du sie rauslässt bei den AK, stattdessen 1.000 € pro Jahr bei den Kosten addierst, dann entsprechen die 1.000 € ja den kalk. Abschreibungen. Bei den Zinsen sind sie dann nicht drin.


    Egal, für welchen Weg Du Dich entscheidest: erklären.


    Viele Grüße!

    -Tim

    PS: Ich nehme immer an, es geht um die PA.