Momentan scheinen ja einige IHK Akademien ihren Dezenten neue Verträge anzudienen um die Scheinselbstständigkeit zu umgehen. Machen das gerade alle IHK Akademien bundesweit oder ist das nur bei einzelnen IHK Akdemien der Fall?
Hat da schon mal jemand ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung durchgeführt? Wie stellen sich die Dozenten in den einzelnen Regionen zu der Thematik?
An alle aktiven
frei- und nebenberuflichen
Dozent/-innen der IHK Akademie Schwaben
4. Oktober 2024
Wichtige Änderungen im Rahmen Ihrer frei-/nebenberuflichen Dozententätigkeit
Liebe Dozentinnen und liebe Dozenten,
zunächst ein herzliches Dankeschön für Ihr Engagement und Ihre Weiterbildungsleidenschaft, mit der Sie unseren Bildungsteilnehmenden regelmäßig begegnen. Sie sind, wenn es um das Thema Fachkräftesicherung in und für Bayerisch-Schwaben geht, eines unserer wichtigsten
Elemente und nicht zuletzt das Zünglein an der Waage.
Als freiberufliche Dozentinnen und Dozenten sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gut vernetzt und auch für andere Bildungsträger im Einsatz, so dass Sie möglicherweise bereits von etwaig anstehenden Änderungen gehört haben. Das Bundessozialgericht sowie der Spitzenverband der Sozialversicherungsträger (u.a. Deutscher Rentenversicherungsbund) haben auf Basis diverser
Urteile von Landessozialgerichten zur freiberuflichen Dozententätigkeit neue Kriterienkataloge aufgestellt, anhand derer eine freie und selbstständige Dozententätigkeit neu zu bewerten ist.
Die IHK Akademie Schwaben hat daher ihr Geschäftsmodell und alle daraus erwachsenen Weiterbildungsformate einer juristischen Prüfung unterzogen.
Hieraus sind Maßnahmen und Kriterien erwachsen, die wir ab 1. November 2024 in unsere Prozesse implementieren werden.
Dies gilt für alle Veranstaltungen, die ab dem 1. September 2024 neu begonnen haben. (RÜCKWIRKEND?)
Diese Maßnahmen treffen uns in unseren Prozessen, aber auch Sie als unsere Dozentinnen und Dozenten und weichen von der aktuell gelebten Praxis punktuell ab.
Somit wollen wir sicher stellen, dass Sie weiterhin freiberuflich für uns tätig sein können und wir zugleich rechtlich konform agieren.
Insbesondere nachfolgende 8 Punkte ändern sich konkret für Sie:
1. Die bisherige Rahmenvereinbarung ist künftig obsolet und wird durch eine Einzelvereinbarung für jede Veranstaltung ersetzt, die ab 1. September 2024 begonnen hat. Dies betrifft in erster Linie alle Lehrgangsveranstaltungen, die über den 31. Oktober 2024 hinausgehen.
Die Einzelvereinbarung wird für bereits begonnene Veranstaltungen nicht rückwirkend zum 1. September 2024 erstellt, sondern erst für Einsätze zum Stichtag 1. November 2024. Ihr/e zuständige/r Ansprechpartner/-in kommt auf Sie zu.
Basis einer jeden Einzelvereinbarung sind - wie bisher auch - die mit Ihrem/Ihrer zuständigen Produkt-/Bildungsmanager/-in vereinbarten Termine (gemäß Ihren Verfügbarkeiten) und Unterrichtseinheiten. Die Einzelvereinbarung wird Ihnen rechtzeitig per E-Mail zugesendet und muss Ihrerseits per E-Mail bestätigt werden, damit der Auftrag zustande kommt. In Anlage 1 erhalten Sie vorab ein Beispiel unserer künftigen Einzelvereinbarung.
Neu ist, dass vor Abschluss der Einzelvereinbarung ein Kurzkonzept Ihrerseits erforderlich wird, aus dem die zu vermittelnden Inhalte und der Stundenumfang hervorgehen (z.B. Agenda oder Inhaltsverzeichnis, s. Muster Anlage 2).
2. Sollten Sie an einem der bereits vereinbarten Termine verhindert sein, können Sie selbst einen Vertreter entsenden. Vertragspartner bleiben jedoch Sie. Alles Weitere regelt das Vertragsdokument. Terminänderungen, die nach Vertragsabschluss entstehen, bedürfen zwingend der Schriftform (E-Mail ausreichend).
3. Wir stellen unsere Rechnungsmodalitäten von der unterrichtsstundenbezogenen Abrechnung auf Pauschalabrechnungen um.
Im Rahmen der Einzelvereinbarung ergibt sich aus der vereinbarten Gesamtstundenleistung eine festgelegte Pauschale, die Sie in eigenem Ermessen und nach erbrachtem Fortschritt unter Angabe der geleisteten Termine monatlich oder maximal quartaljährlich abrechnen können. Ein Beispiel eines Pauschalabrechnungsformulars geht Ihnen in den nächsten 14 Tagen gesondert zu. Selbstverständlich können Sie – wie bisher auch – Ihre eigene Vorlage weiterhin verwenden. [WENN MAN ALSO NUR BIS 20 UHR MACHT UND FRÜHER AUFHÖRT (UND NICHT VON 18 BIS 21:15 MACHT) BEKOMMT MAN TROTZDEM DIE VOLLE PAUSCHALE?]
4. Im Rahmen der Neuregelung dürfen wir leider das eigenständige und kostenfreie Vervielfältigen von Teilnehmerunterlagen durch unsere Dozentinnen und Dozenten nicht mehr ermöglichen. Diese Regelung greift an all unseren Standorten ab dem 15. Oktober 2024. Ihre Unterlagen / Skripten etc. können Sie den Teilnehmenden entweder selber digital zur Verfügung stellen (z.B. über die Lernwelt) oder aber mit einem zeitlichem Vorlauf von mindestens 14 Werktagen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin an uns zur Vervielfältigung senden.
Sollten Sie von diesen Optionen keinen Gebrauch machen wollen, können Sie die Unterlagen auch auf eigene Kosten vervielfältigen. Eine Kostenerstattung durch die IHK Akademie Schwaben ist in diesem Fall nicht möglich.
5. Ihre Unterlagen dürfen fortan keine Logos oder CI-Vorgaben der IHK Akademie Schwaben enthalten. Bitte prüfen und aktualisieren Sie diese dahingehend sorgfältig.
6. Ferner dürfen wir Ihnen – im Gegensatz zu unseren Teilnehmenden – keine kostenfreien Rahmenlehrpläne / Textbände / Prüfungen o.ä. zur Verfügung stellen. Wir verweisen im Rahmen der höheren Berufsbildung auf die jeweilige Rechtsverordnung.
Gerne können Sie, z.B. die Rahmenpläne, trotzdem eigenständig erwerben, sofern Sie diese für Ihren Unterricht als nützlich erachten. Sprechen Sie hierzu gerne unsere zuständigen Produkt- und Bildungsmanager/innen an.
7. Auch kostenneutrale Dozentenweiterbildungen – wie Sie sie aus der Vergangenheit kennen – dürfen wir leider nicht mehr anbieten.
8. An unseren Standorten werden keine Dozentenparkplätze mehr ausgewiesen. Uns ist bewusst, dass die Maßnahmen die Bildungspraxis an der ein oder anderen Stelle erschweren werden und sich ein neues Doing entwickeln muss. Sollten bei Ihnen Unsicherheiten oder Rückfragen aufkommen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Zentralfunktion Dozentenmanagement – in persona –
Es ist leider nicht auszuschließen, dass weitere Maßnahmen erforderlich werden. Selbstverständlich halten wir Sie dahingehend gerne auf dem Laufenden.
Für die Zukunft wünschen wir uns, dass Sie uns trotz der neuen Anforderungen treu verbunden bleiben, damit wir gemeinsam die Fachkräftesicherung in Bayerisch-Schwaben gewährleisten können.
Mit den besten Grüßen
aus Ihrer IHK Akademie Schwaben
Und zukünftig darf man dann auch jeman anderen in den Unterricht schicken? Ebenso, wenn man selbst krank ist?
Und das machen die Teilnehmer mit?
3.1
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für seine Tätigkeit nach Ziff. 1 eine Pauschalzahlung in Höhe von EUR [BETRAG] brutto, zahlbar innerhalb von 2 Wochen nach vollständiger Erbringung der in Anlage 1 vereinbarten Leistungen und einer ordnungsgemäßen Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer. Bei Lehrveranstaltungen mit mehreren Terminen (s. Anlage 1) kann der Auftragnehmer eine Rechnungsstellung nach angemessenem Leistungsfortschritt an den Auftraggeber vornehmen. Dabei sollten Termine monatlich, maximal quartalweise zusammengefasst werden und sich auf das Kalenderjahr beziehen.
Einsatz von Personal durch den Auftragnehmer
4.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der ihm nach Ziff. 1 und 2 obliegenden Leistungen eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen, sofern er sicherstellt, dass diese die im vorliegenden Vertrag vereinbarten Pflichten des Auftragnehmers einhalten. Dies weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen mittels Vorlage der entsprechenden Verträge und sonstigen Dokumente nach. Die Rechte und Pflichten des Auftragnehmers aus vorliegendem Vertrag bleiben im Falle einer Delegation auf eigene Mitarbeiter unberührt. Insbesondere teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Einsatz eigenen Personals rechtzeitig mit, um eine vertragsgemäße Durchführung des Auftrags zu gewährleisten.
4.3
Im Falle des Einsatzes von Mitarbeitern gewährleistet der Auftragnehmer die Leistungserbringung in fachlich qualifizierter Weise durch hinreichend ausgebildetes und qualifiziertes Personal. Der Auftragnehmer hat sicher-zustellen, dass die Leistungserbringung durch sein Personal unter Beachtung der im vorliegenden Vertrag sowie im Einzelauftrag vereinbarten Standards erfolgt.
4.5
Ist dem Auftragnehmer die Erbringung einer (Teil-)Leistung nicht möglich (z.B. bei Krankheit, Unfall, höhere Gewalt von ihm und / oder seinem Personal – jeweils selbst verschuldet oder unverschuldet), hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten für eine fachlich und pädagogisch geeignete Vertretung nach Maßgabe von Ziff. 4 dieses Vertrages zu sorgen. Sollte weder der Auftragnehmer selbst noch etwaiges von ihm eingesetztes Personal die (Teil-)Leistung erbringen können, darf der Auftraggeber einen anderen Auftragnehmer mit der Übernahme der (Teil-)Leistung beauftragen, wobei der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierdurch entstehende Mehrkosten zu erstatten hat.