Danke für die ausführliche Antwort.
Bei den Prüfungen "Recht und Steuern" unterscheiden sich die Antworten in den Prüfungen aber teilweise sehr stark. In einer steht, bei Leistungs-/Zahlungsort das der Paragraph nicht angegeben werden muss.
Ich kann aus den bisherigen Erfahrungen nur sagen, die Gesetzessammlungen des Fachwirte Verlag sind am besten geeignet.