Hallo zusammen,
ich stehe vor dem Abschluss meiner Ausbildung zum Industriemechaniker. Rückblickend war diese Berufswahl ein großer Fehler – sie entstand eher aus jugendlichem Leichtsinn. Der Beruf liegt mir fachlich nicht, und nach einem schweren Motorradunfall ist mein rechtes Handgelenk dauerhaft eingeschränkt, was mir die Arbeit zusätzlich erschwert und das weitere arbeiten nach Abschluss der Ausbildung ausschließt.
Wirtschaft hingegen war schon immer meine große Stärke. Ich habe im Februar eine UG gegründet, mit der ich erfolgreich hochwertige Outdoor-Produkte über Online Marktplätze verkaufe.
Ich übernehme alle Aufgaben selbst: Produktentwicklung/Compliance, Import/Zoll aus China, Logistik, Listing, Einkauf, Buchhaltung und Analyse mit allen Controlling Aspekten – mein Unternehmen läuft bereits gewinnbringend. Durch sämtliche Dokumente kann ich auch meine Tätigkeit schriftlich belegen. Außerdem vergeht ja noch Zeit bis ich die Ausbildung beende, wodurch eventuell die Erfahrung und die Dauer der unternehmerischen Tätigkeit steigt.
Meine Frage:
Kann diese vollumfängliche selbstständige Tätigkeit (mit Gewerbeanmeldung + eidesstattlicher Erklärung) als Berufspraxis anerkannt werden, um direkt im Anschluss den Wirtschaftsfachwirt zu machen – trotz fehlendem Jahr in der Berufspraxis?
Ich bin mir bewusst, dass ich einen Antrag der IHK stellen kann, um eine Einzelprüfung zu fordern. Möchte allerdings vorerst mir Meinungen anhören für eine bessere Einschätzung. Ich bin übrigens 19 Jahre alt.
Freue mich über Meinungen und Erfahrungen.
Viele Grüße
Devin