Achtung! Die VO verlangt nach einem konkreten betrieblichen Problem, also nicht nach einer allgemeinen Beschreibung. Haben Sie da eine betriebliche Ausgangssituation?
Beiträge von DozentIHK
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Ergänzend noch Gesetzessammlungen" sind auch erlaubt.
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Einführung Q.M., digitale Dokumentation, Tag der offenen Tür, Zusammenlegung von Bereichen, Neuorga von Bereichen, Umstellung/Erweiterung des Leistungsangebotes, Einführung Beschwerdemanagement...
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Klar können Sie das machen.
Dafür gibt's sogar mehrere gesetzliche Grundlagen (bspw. BBiG und in der VO für den "geprüften Fachwirt.....Sozialwesen). -
36? Ist ja noch blutjung. Gab schon welche die um die 60 waren. Warum auch nicht? Alt ist man dann, wenn man nix mehr lernen will. Da gibt's allerdings schon 25 jährige, die alt sind...…..
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Ist doch ein schönes Projekt. Zur Gliederung kann man pauschal nichts sagen, denn die ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich einzureichen.
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Noch eine kleine Anmerkung nicht alle Kammern verfügen über Formulare. Bei einigen - zumeist kleinen und/oder unerfahrenen - Kammern reicht tatsächlich die formlose Themeneinreichung.
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Die Aussage der IHK ist so nicht richtig.
Falls die Kammer sich stur stellt, so lasse Sie sich die Ablehnung bescheiden, dann können Sie da ins Widerspruchsverfahren einsteigen.
Keinesfalls die mündliche Aussage stehen lassen.
Die sollen Ihnen was schriftliches geben.
Die allerwenigsten angehenden Fachwirte GuS haben eine kaufmännische Vorbildung.
Das ist die absolute Ausnahme und bewegt sich meiner Erfahrung nach im unteren einstelligen Prozentbereich. -
Geht schon, wenn das als Projekt groß genug aufgezogen wird. Immerhin ist da ja ein Haufen Zeug zu beachten. Datenschutz, Parallelbetrieb, Mitarbeiterschulungen etc.
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Von den Prüflingen kann von der Logik her kein innovatives Thema besser bewertet werden, denn woher sollen Sie denn wissen, was Standard ist und was nicht?