Hallo Lisa,
wie schön, dass Du Dich für das Prüferamt interessierst. Ich selber prüfe seit inzwischen 13 Jahren Wirtschaftsfachwirte und es macht nach wie vor viel Spaß. Der Zeitaufwand ist mit ca. 6 Tagen immer noch realistisch - hängt ein bisschen davon ab, wie Ihr Euch im Ausschuss organisiert und ob es möglich ist, Sitzungstermine online durchzuführen.
Viele Grüße
Tiba
Beiträge von Tiba
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Hallo Mounikax,
alles klar, dann hast Du ja schon das richtige Fach am Wickel. Die Prüfungsaufgaben werden praxisorientiert von den jeweiligen Prüfungsausschüssen entwickelt. Es sind also keine bundesweit einheitlichen Aufgaben wie bei den schriftlichen Prüfungen.
Fragen à la "welche Führungsstile gibt es" sollten darin nicht vorkommen, eher "Welchen Führungsstil empfehlen Sie in dieser Situation und mit welcher Begründung ?".
Schau sonst auch gern hier im Forum nochmal herum, da müsste es eigentlich einige Beispiele geben.
Viele Grüße
Tiba -
Hallo Goekce,
Du kannst jede Prüfung maximal dreimal schreiben, also zweimal wiederholen. Deine zweite Wiederholung ist also der letzte Versuch.
Viele Grüße
Tiba -
Hallo Mounikax,
da hilft - wie so oft - ein Blick in die Verordnung:
(6) Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation nach Absatz 5 wird inhaltlich aufbauend auf die Aufgabenstellung nach § 5 durchgeführt und soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Es soll sich inhaltlich auf die Qualifikations- und Handlungsbereiche nach den Absätzen 2 und 3 beziehen, der Schwerpunkt soll auf Absatz 3 Nr. 5 liegen.
Thematisch sollte es sich also um das Fach "Führung und Zusammenarbeit" drehen. Das Thema soll sich aus der Situationsdarstellung der zuvor geschriebenen schriftlichen Prüfung ableiten.
Damit lässt es sich schon ganz gut eingrenzen.Viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung
Viele Grüße
Tiba -
Hallo Majestro,
wenn die Aufgabenstellung eine Erläuterung, Erklärung, Beschreibung, Begründung oder Beurteilung fordert (also im Prinzip alles außer "Nennen"), wird eine ausführliche Darstellung gefordert. Für eine Antwort, die mit 8 Punkten bewertet werden kann, hast Du rein rechnerisch knapp zwanzig Minuten Zeit. Wenn Du da nur mit Stichpunkten antwortest, kostet es Dich auf jeden Fall wertvolle Punkte.
Die Antwort ist also: Nein, das reicht nicht. Die Lösungshinweise der IHK sind eben LösungsHINWEISE. Das bedeutet, dass eine korrekte Lösung auch anders aussehen kann.
Wenn Du vier Ablaufschritte von XYZ erläutern sollst, solltest Du aber tatsächlich - der guten Übersicht halber - nummerieren und zwischen den vier Erläuterungen etwas Abstand lassen. So hast Du direkt selber im Blick, ob Du wirklich alle Fragenteile beantwortet hast. -
Hallo meisterhaft,
was spricht denn dagegen, dass Du Deine Präsentation schon fertig ausarbeitest? Solltest Du in der schriftlichen durchgefallen sein, würdest Du es doch noch einmal versuchen. Dann hättest Du Deine Präsentation schon fertig für den nächsten Versuch.
Ich würde die Zeit nutzen, um die Präsentation auszuarbeiten, den Vortrag zu üben, mich auf eventuelle Fragen im Fachgespräch vorbereiten.Viele Grüße
Tiba -
Hallo MXY,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, ich habe die Fortbildung zur Gepr. Wirtschaftsfachwirtin absolviert.
Über Literaturempfehlungen müsste Dir Dein Bildungsträger Informationen geben können oder auch hier
MitleserInnen aus dem Forum.
Ich empfehle Dir auf jeden Fall, Dich mit der Verordnung auseinander zu setzen und den Rahmenstoffplan
zu kaufen - den bekommst Du im DIHK-Shop.Viele Grüße
Tiba -
Hallo MXY,
die meisten Deiner Fragen kannst Du mithilfe eines Blicks in die Verordnung beantworten:
https://www.gesetze-im-internet.de/ecomfprv/EComFPrV.pdfDarin kannst Du nachlesen, welche Themenbereiche Teil der Fortbildung sind und auch wie die Prüfung strukturiert ist.
Im entsprechenden Rahmenstoffplan kannst Du Dir dann nähere Einblicke in die Thementiefe und -breite verschaffen.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.
Viele Grüße
Tiba -
Hallo alle,
ich nutze und empfehle die Gesetzestexte aus dem Beck-Verlag. Sie erscheinen zweimal jährlich in der jeweils neuesten Fassung und sind auch preislich akzeptabel - die Arbeitsgesetze beispielsweise kosten EUR 14,90. Ihr benötigt zusätzlich noch das BGB, HGB und die Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen und unlauteren Wettbewerb.
Viele Grüße
Tiba -
Hallo Kakaowumms,
Wenn die Antwort insgesamt korrekt ist und nur der Paragraph fehlt, gibt es Punktabzug. Richtige Teilantworten oder richtige Teile von Antworten werden bewertet, so dass zwischen Null und höchstmöglicher Punktzahl Abstufungen möglich sind.
Schade um die schönen Punkte.
Viele Grüße
Tiba