Beiträge von A-jay

    Hi mati,

    der Betriebswirt der VWA ist auf der Niveaustufe DQR 6 wie auch der geprüfte Wirtschaftsfachwirt. Ich kenne aus dem eigenen Betrieb viele Absolventen des Betriebswirts VWA und als Dozent bei der IHK viele Fachwirte. Mit beiden Abschlüssen machst du nichts falsch. Die Anerkennung richtet sich (meiner Erfahrung nach) immer nach der Person mit der du sprichst. Je nachdem ob die Person positive oder negative Erfahrungen mit den Abschlüssen gemacht hat, wird sich auch die Anerkennung entsprechend ausrichten. Die wesentlichsten unterschiede zwischen den beiden Varianten sind für mich:

    - der Begriff Betriebswirt ist in der Gesellschaft eher geläufig (Pro für VWA)

    - der VWA Betriebswirt ermöglich eine gute Durchgängigkeit wenn man den Bachelor schnell dran hängen will (Pro für VWA)

    - der Betriebswirt VWA ist ein "Zertifikat" und kein staatlich anerkannter Abschluss (Contra VWA)

    - es gibt scheinbar große Niveau-Unterschiede bei den jeweiligen VWAs, was auch logisch ist, da ja die VWA immer an einer Hochschule angegliedert ist und die Hochschulen haben ja auch unterschiedliche Rankings (Contra VWA).

    Für den Wirtschaftsfachwirt spricht hingegen, dass es

    - ein anerkannter und geschützter Abschluss ist und

    - es durch die bundeseinheitliche Prüfung keine Niveauunterschiede gibt. Egal wo und wie du in Deutschland diesen Abschluss erwirbst.

    Dagegen spricht, dass der Abschluss noch nicht so geläufig ist wie ein "Betriebswirt" und daher der Abschluss trotz formaler Gleichwertigkeit stellenweise (aus Unkenntnis) nicht als gleichwertig betrachtet wird.

    Mittlerweile kann man auch mit dem Fachwirt an zahlreichen Hochschulen ein Studium aufnehmen und viele Module anrechnen lassen. Dadurch verkürzt sich die Studiendauer. Oder man macht einfach den gepr. Betriebswirt bei der IHK. Der ist dann dem DQR7 zugeordnet und schimpft sich mittlerweile sogar offiziell Master Professional of Business Management CCI.

    Wie du siehst, beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Beide Varianten sind besser, als nach der Erstausbildung nichts weiter zu lernen. Es liegt an dir, welche der beiden Studiengänge mehr deinen Vorstellungen hinsichtlich Inhalt, Zeit, Geld und Lernorganisation entspricht.

    Sorry für die verspätete Antwort.

    Hier mal ein Link der Uni Koblenz:

    https://www.uni-koblenz-landau.de/de/zfuw/person…klung/abschluss

    Das KolaFlex System "zerlegt" im Prinzip ein ordentliches Masterstudium und bietet so die Möglichkeit, ohne sich zu immatrikulieren, mit zu studieren. Heißt also, dass du die selben Bücher büffelst und die selben Prüfungsleistungen wie die Masterstudenten erbringst, aber nach jedem absolvierten Semester ein Universitätszertifikat erhältst. Die Reihenfolge der Semester bestimmst du frei. Meldest du dich nur für ein Semester an uns bestehst du dies erfolgreich, bekommst du ein Certificate of Advanced Studies. Nach einem weiteren Semester erhältst du insgesamt das Diploma of Advanced Studies. Bei vier absolvierten Semestern wird dir der Master of Advanced Studies verliehen. Wenn du dann noch die Masterthesis schreibst (dazu muss man sich aber immatrikulieren), dann bekommst du den Master of Arts verliehen.

    Vorteil ist: dass du super flexibel bist und nicht zwingend den ganzen "Master" absolvieren "musst". Sondern Etappe für Etappe machen kannst, immer mit der Sicherheit ein Zertifikat zu bekommen. Außerdem brauchst du kein Abitur oder so.

    ABER: du kannst dich auch gleich richtig in den Masterstudiengang einschreiben lassen, dann muss du eine Eignungsprüfung ablegen. Dies ist aber nicht besonders schwer habe ich mir sagen lassen. Man muss eine kleine wissenschaftliche Hausarbeit schreiben. Das wars.

    Ich hoffe, dass dir die Infos weiterhelfen.

    Wie hoch sind meine Chancen damit einen guten Einstiegsjob zu landen?

    I

    Das kann man pauschal nicht beantworten. Mit einem Wirtschaftsfach- und Betriebswirt, gepaart mit Berufserfahrung in Betriebs- und Mitarbeiterführung, dürften die Chancen nicht unerheblich sein. Es kommt aber stark darauf an in welche Branche du wechseln möchtest. In eine Unternehmensberatung der Top Five wirst du wohl nicht kommen. Vermutlich auch nicht in den ÖD. Aber kleine und mittelständische Unternehmen dürften schon Interesse haben. Am Ende zählt aber doch oftmals Vitamin B, Selbstvermarktung und das letzte quäntchen Glück.

    Ich lese öfter, dass der Betriebswirt zwar theoretisch mit einem Master gleichgestellt ist, allerdings in der Praxis sogar deutlich niedrigeres Ansehen hat als ein Bachelor Abschluss. Ist das wahr?

    Ja und Nein. Es kommt darauf an wen du Fragst. Fragst du einen Hochschulabsolventen, dann sieht er den Bachelor oder Master als höherwertig an. Bei IHK-Absolventen dürfte man eher im Lager "gleichwertig" sein. Dementsprechend kommt es auch auf den Personalverantwortlichen an. Je nachdem welchen Bildungsweg er/sie selbst beschritten und welche Erfahrungen mit Absolventen (Akademikern vs. Höhere berufliche Bildung) gemacht hat, wertet man den Bachelor/Master als höher oder gleichwertig. Meine persönliche Meinung ist (ich Studiere gerade an einer staatlichen Uni in einem Master-Studiengang), dass der Betriebswirt locker als gleichwertig angesehen werden muss. Ich habe nämlich den Vergleich.

    Sollte ich lieber einen Bachelorabschluss anstreben um in die Wirtschaft zu wechseln?

    Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Es gibt wahnsinnig viele Faktoren die bei jedem Menschen unterschiedlich gewichtet sind z. B. Geld, Zeit, Studienform, Interesse an Themen, Theorie- oder Praxisfokus, vorhandene Hochschulreife oder nicht usw. und sofort. Ich bin den Weg: Berufsausbildung->Wirtschaftsfachwirt->Betriebswirt und jetzt Master (in mache) gegangen und bereue nichts. War für mich der richtige Weg.

    Kann man "nur" mit dem Betriebswirt in gut bezahlten Führungspositionen arbeiten?

    Nein!

    Kann ich mit dem Betriebswirt danach den MBA machen und wenn ja lohnt sich das?

    Viele Hochschulen und Universitäten bieten mittlerweile an, dass man selbst nach dem Fachwirt bereits in ein Bachelor oder Masterstudium einsteigen kann. Siehe Hochschule Koblenz oder Universität Koblenz oder Donau Universität Krems.

    Kann ich mir den Betriebswirt an staatlichen Unis ggf. auf einen Bachelor Abschluss anrechnen lassen und diesen somit verkürzen?

    Ja das geht häufig. Muss aber in der Regel mittels gesonderten Antrag bei der Hochschule beantragt werden. Ob und in welcher Höhe eine Anerkennung erfolgt, dass prüft dann die jeweilige Einrichtung. Daher wird mal mehr, mal weniger und mal gar nichts angerechnet. Ich bin der Meinung, nach dem Betriebswirt macht ein Bachelor keinen Sinn. Denn formal ist der Bachelor nicht gleichwertig, spricht mit dem Betriebswirt ist man laut DQR bereits auf Stufe 7 und somit Master-Niveau. Ich käme mir persönlich zu blöd vor nach dem Betriebswirt einen Bachelor zu machen. Dann lieber direkt die Chance nutzen und einen Master absolviieren.

    Es gibt noch weitere Faktoren wie z. B. freie Wirtschaft vs. ÖD, redest du von einem Job in Deutschland oder auch der Schweiz und natürlich Vitamin B.

    Es gibt da keine Möglichkeit dein Einstiegsgehalt alleine aus dem Abschluss zu bestimmen oder einzugrenzen. Ich denke da ist von 30.000,-- bis 50.000,-- p. a. alles möglich. Entwicklung des Gehalts ist davon abhängig wie du dich im Unternehmen anstellst. Schaffst du es ins Top-Management dann ist nach oben hin alles offen.

    Da fällt mir spontan ziemlich viel zu ein.

    Situativen-Führungsstil im Unternehmen verankern:
    - Befragung der Belegschaft (Evaluierung) zum Thema "wie wird und soll geführt werden" (z. B. über das Intranet)

    - Führungskräfte für das Thema "Personalführung" sensibilisieren (z. B. moderiertes Gespräch, Workshops)

    - den situativen Führungsstil in das Führungsleitbild aufnehmen

    - Führungskräfte bzgl. des sit. Führungsstils schulen und trainieren (Seminar, Workshops, Coachings)

    - Führungskräfte regelmäßig hierfür sensibilisieren (z. B. durch Vorträge, Workshops)

    - Regelmäßige Befragung bei Mitarbeitern und Führungskräften ob sit. Führungsstil gelebt wird (z. B. Umfragen übers Intranet)

    Schwierigkeiten vor/während/nach der Umstellung

    - Unternehmensstruktur

    - Unternehmenskultur

    - Führungskräfte die sich nicht reflektieren können/wollen

    - Führungskräfte die sich Neuerungen versperren

    - vorhandene Konflikte zwischen Führungskräften und Mitarbeitern

    - die Evaluation (Wie, Wann, Wer) bzgl. des Umstellungserfolgs

    Hallo Miv,

    im Beschluss des Bundesrates (Drucksache 559/19) steht, dass dieser beschlossen hat, dem vom Bundestag am 24.10.2019 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen.
    Wenn man sich den besagten Gesetzestext vom Bundestag anschaut, dann ergibt es sich hieraus. Es werden also die Begriffe Fach- und Betriebswirt mit Bachelor und Master Prof. ersetzt. Der Meistertitel bleibt und bekommt zusätzlich noch den Bachelor Prof.

    Der Staatlich geprüfte Betriebswirt genauso wie der Staatliche geprüfte Techniker wird nicht bei der IHK gemacht. Daher ist er von der Novelle nicht betroffen. Die Abschlussbezeichnung müssten also genau so fortbestehen. Auch vom DQR bleibt meines Wissens alles wie gehabt (mit Ausnahme der neuen IHK-Abschlussbezeichnungen).

    Hi Leute,
    der Bundesrat hat soeben in der 983. Sitzung das Thema "neues BBiG" behandelt. Der Beschluss umfasst auch die neuen Abschlussbeichnungen der Fortbildungen auf Fachwirt/Meister-Ebene und Betriebswirtbene. Es ist nun beschlossene Sache; Bezeichnungen wir Betriebswirt, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Statt dessen wir die Abschlussbezeichnung Bachelor Professional bzw. Master Professional heißen.
    Nachzulesen gerne auf BundesratKOMPAKT unter TOP 14:

    https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund…mpakt-node.html

    Habe eben noch das hier gefunden (Stellungnahme der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrats) und muss wohl zum Teil von meinem „Thread“ ein Stück weit abrücken:
    „Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie hat die Frage der Unterscheidbarkeit zwischen den im Gesetzentwurf vorgesehenen Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung und hochschuli-schen Abschlussbezeichnungen sorgfältig und rechtlich wie fachlich umfassend geprüft. Dies umfasste auch das Abwägen der verschiedenen bis dato von unterschiedlichen Akt-euren vorgetragenen Bezeichnungsoptionen. Die Bundesregierung empfiehlt dem Ge-setzgeber, die Bitte des Bundesrates, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einheitliche und eigenständige Abschlussbezeichnungen für die drei beruflichen Fortbildungsstufen zu entwickeln, die einerseits deren Wertigkeit verdeutlichen und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse entsprechend ihrer Einstufung nach dem DQR zum Ausdruck bringen und andererseits Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen ausschließen, gerne derart aufzunehmen, dass eventuelle Alternativvorschläge zur im Gesetzentwurf vorgesehenen Bezeichnung der Abschlüsse, die noch im Verlaufe des wei-teren Gesetzgebungsverfahrens eingebracht werden, sorgfältig geprüft werden. Ziel sollte dabei die gleiche Wirksamkeit sein, mit Blick auf die auch vom Bundesrat geteilten Ziele insbesondere die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse entspre-chend ihrer Einstufung nach dem DQR. Die Bundesregierung ist auf Basis des bisherigen Diskussionsstandes überzeugt, mit den Bezeichnungen „Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ die gemeinsamen – dabei aber teils gegenläufigen – Ziele bestmöglich zum Ausgleich gebracht zu haben.“

    Das letzte Wort über die Bezeichnung ist also noch nicht gesprochen

    Zum einen sind die zustimmungsbedürftigen Gesetzte abschließend im GG aufgeführt und dort ist BBiG nicht aufgeführt.

    Zum anderen hat die Bundesregierung mal konstatiert: „Die Bundesregierung hält das Gesetz nicht für zustimmungsbedürftig.
    Die Bundesregierung vertritt in ständiger Praxis die Auffassung, daß ein Gesetz nicht schon deshalb der Zustimmung des Bundesrates bedarf, weil es ein Gesetz ausdrücklich ändert, das mit Zustimmung des Bundesrates ergangen ist. Die Zustimmung ist vielmehr nur dann erforderlich, wenn das Änderungsgesetz selbst einen Tatbestand erfüllt, der die Zustimmungsbedürftigkeit auslöst. Das ist hier nicht der Fall. Insbesondere enthält Artikel 1 Nummer 1 des Entwurfs nicht eine anderweitige Bestimmung im Sinne des Artikels 84 Abs. 1 GG.“