Beiträge von Tomate

    Warum macht die IHK das?


    Wenn man sich auf die Öffnungsklausel beruft ("abweichend ... kann auch zugelassen werden"), dann liegt es am guten Willen der einzelnen IHK bzw. des Prüfungsausschusses, ob man zugelassen wird. Eine einheitliche Linie gibt es dabei nach dem, was man so hört, nicht.

    Die Begründung verwundert mich etwas, weil ich mir in Bezug auf den Prüfungsstoff bei dir (wie wahrscheinlich bei den meisten anderen Prüflingen) noch ganz andere "schwarze Löcher" vorstellen kann als ausgerechnet Personal und Finanzen.

    Allerdings: Wenn ein klärendes Gespräch mit der IHK nichts bringt, dann war's das vorerst.

    Wozu du allerdings problemlos eine Zulassung bekommen müsstet, das wäre der eine oder andere Fachwirt oder Fachkaufmann. Und mit dem in der Tasche muss dich die IHK zulassen.

    "Gleichwertig, aber nicht gleichartig" lautet der Zauberspruch.

    Auf DQR-Stufe 6 treffen sich Handwerksmeister, Fachkaufleute, Fachwirte, Bachelors und übrigens auch FH-Diplomierte.

    Gleiches Bildungsniveau, aber unterschiedliche Art der Bildung.

    Dem Master geht normalerweise ein grundständiges (Hochschul-)Studium voraus; das wollen die Hochschulen halt so.

    Vereinzelt geht es aber auch anders, wie man etwa hier lesen kann: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/die…er/7656544.html

    Könnt ihr mir vielleicht bei der Entscheidung etwas helfen


    Wenn du bei der Handwerkskammer bleiben willst, dann würde ich an deiner Stelle wahrscheinlich den Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nehmen. Von der Wertigkeit her steht er wie der Wirtschaftsfachwirt auf DQR-Stufe 6, und die Inhalte sind ähnlich, wenn man sich die Verordnungen durchliest.

    Wenn du eine Putzfrau einstellst, damit deine teuren Mitarbeiter in der Fertigung nicht putzen müssen, ist das eine Investition!


    Ich glaube, da wird der Investitionsbegriff etwas überdehnt.

    Nach Wöhe fehlt da die heutige Hingabe von Geld, da die Putzfrau typischerweise wie auch andere Mitarbeiter ihren Lohn erst am Monatsende bekommt, wenn der Vorteil aus ihrer Putzleistung längst empfangen wurde.

    Von Investitionen würde ich bei Mitarbeitern erst dann sprechen, wenn ich über einen längeren Zeitraum Mitarbeiter an irgendwas arbeiten lasse, bevor die Rückflüsse entstehen, z. B. wenn es um die Entwicklung neuer Produkte geht.

    Bei Produktionsmitarbeitern ist der Unterschied zur Maschine ja der, dass ich den Mitarbeitern Monat für Monat nur das bezahle, was ich an Arbeitsleistung bekomme. Die amortisieren sich also praktisch sofort, jedenfalls nicht erst nach Jahren (zumindest im Regelfall). Kaufe ich eine teure Maschine, sieht das anders aus; da kann die Amortisation auch mal Jahre dauern.

    Der ursprüngliche Fragesteller hat nie gefragt, wie man die Finanzierung der Prozessoptimierung darstellt


    Ich weiß. Teddy hat nach einem Kostenvergleich gefragt. Amortisationsrechnung war die Idee von UnsUwe85. Du warst der Ansicht, Amortisationsrechnung gehe nicht, insbesondere wg. fehlender Einzahlungen. Geht aber doch, unabhängig von der Frage, wie aussagekräftig das ist.

    Ich würde die Amortisationsrechnung auch nicht als "die eine" entscheidungsrelevante Rechnung in die Projektarbeit nehmen. Zum Beispiel, weil sie nichts darüber aussagt, welche Kosten denn nun insgesamt durch die Qualifizierungsmaßnahme gespart werden. Trotzdem würde mich, wäre ich der Entscheider, durchaus auch die Amortisationsdauer interessieren, auch wenn mir die Info für sich allein nicht reichen würde.

    "Viel besser als den Verlust zu mindern, ist es wieder Gewinne zu erwirtschaften." (...)

    Bestreitet ja niemand. War aber nach meinem Verständnis nicht die Frage.

    Leistet eine kostensenkende Qualifizierungsmaßnahme nun einen Beitrag dazu, das Ergebnis zu verbessern - entweder Verlust mindern oder Gewinn erhöhen?

    Wenn ja, nach welcher Zeit wird dieser Effekt wirksam? Und wie berechne ich das? Geht das mit der Amortisationsrechnung? Wenn nicht, wie dann? Oder gar nicht?

    Das läuft der Prozesskostenrechnung ja nicht zuwider. Amortisationsrechnug zielt auf Dauer/Zeitpunkt des Mittelrückflusses; Prozesskostenrechnung auf zeitlich unlimitierten Vorteil. Da sehe ich gar keinen Widerspruch, sondern vielmehr eine äußerst sinnvolle Ergänzung.

    Was nützt mir die Amortisation (= Mittelrückfluss nach gewisser Zeit) ohne nachfolgenden Vorteil? Das wäre ein Nullsummenspiel.

    Was nützt mir die mögliche dauerhafte Prozesskostensenkung, wenn ich zur Realisierung einen Geldgeber brauche, und ihm nicht vorrechnen kann, welche Kreditlaufzeit (die ggf. von der Amortisationszeit abhängt) ich brauche? Da verschenke ich im günstigsten Fall Zinsvorteile, im ungünstigsten Fall kriege ich die Finanzierung gar nicht.

    Deswegen meine ich: Das passt doch gut zusammen.

    I.

    Klar nennt Wöhe die Einzahlungen, aber mit dem Wöhe-Zitat wollte ich nicht die Nicht-Notwendigkeit von Einzahlungen belegen, sondern, dass man auch von Investitionen sprechen kann, wenn es nicht um bilanzierbare Vermögensgegenstände geht.

    Die von Olfert erwähnten Abschreibungen sind hier auch nicht das Kernthema.

    Beide Begriffe, Einzahlungen und Abschreibungen, habe ich in den Zitaten nur dringelassen, damit mir niemand verfälschende Verkürzungen vorwerfen kann. ("Hinage" sollte übrigens "Hingabe" heißen. Da habe ich den Wöhe tatsächlich falsch zitiert...)

    II.

    "Wenn du nicht genügend Geldmittel erwirtschaftest" usw. - da redest du nun also von Einzahlungen.

    Wer aber beharrte denn bislang darauf, dass im konkreten Fall Einzahlungen gar nicht das Thema seien? Der Name des Kollegen fing, glaube ich, mit "g" an... ;)

    Ansonsten kann man sich so einfach machen, wie es ist: Ob Gewinn- oder Verlustsituation, Kostenersparnis ist stets vorteilhaft, da sie entweder den Gewinn erhöht oder den Verlust mindert. Selbst dann, wenn die ganze Kostenstelle keine in den Markt gehenden und somit zu Einzahlungen führenden Leistungen erbringt, und solche Kostenstellen gibt es in größeren Betrieben ja nicht selten.

    Umgekehrt: Angenommen, die angedachte Qualifizierungsmaßnahme ändert gar nichts daran, dass das Unternehmen die Verlustzone niemals verlassen wird. Dann würde ich trotzdem die Maßnahme durchführen, sofern sie zur Verlustminderung beitragen und damit die Schadenshöhe mindern kann.

    III.

    "Insofern bleibe ich dabei : Einnahmen und Einsparungen unterscheiden sich voneinander, wobei eine Einsparung nicht unbedingt zu einer Einnahme führt."

    Ich dachte, die Frage sei: Kann die Amortisationsrechnung im Fall einer nicht zu direkten Einzahlungen, sondern nur zu weniger Auszahlungen führenden Mitarbeiter-Qualifikationsmaßnahme angewendet werden?

    Und da sage ich weiterhin: Ja.

    Aber vielleicht habe ich ja auch den Knackpunkt der Diskussion falsch verstanden.