I.
Klar nennt Wöhe die Einzahlungen, aber mit dem Wöhe-Zitat wollte ich nicht die Nicht-Notwendigkeit von Einzahlungen belegen, sondern, dass man auch von Investitionen sprechen kann, wenn es nicht um bilanzierbare Vermögensgegenstände geht.
Die von Olfert erwähnten Abschreibungen sind hier auch nicht das Kernthema.
Beide Begriffe, Einzahlungen und Abschreibungen, habe ich in den Zitaten nur dringelassen, damit mir niemand verfälschende Verkürzungen vorwerfen kann. ("Hinage" sollte übrigens "Hingabe" heißen. Da habe ich den Wöhe tatsächlich falsch zitiert...)
II.
"Wenn du nicht genügend Geldmittel erwirtschaftest" usw. - da redest du nun also von Einzahlungen.
Wer aber beharrte denn bislang darauf, dass im konkreten Fall Einzahlungen gar nicht das Thema seien? Der Name des Kollegen fing, glaube ich, mit "g" an... 
Ansonsten kann man sich so einfach machen, wie es ist: Ob Gewinn- oder Verlustsituation, Kostenersparnis ist stets vorteilhaft, da sie entweder den Gewinn erhöht oder den Verlust mindert. Selbst dann, wenn die ganze Kostenstelle keine in den Markt gehenden und somit zu Einzahlungen führenden Leistungen erbringt, und solche Kostenstellen gibt es in größeren Betrieben ja nicht selten.
Umgekehrt: Angenommen, die angedachte Qualifizierungsmaßnahme ändert gar nichts daran, dass das Unternehmen die Verlustzone niemals verlassen wird. Dann würde ich trotzdem die Maßnahme durchführen, sofern sie zur Verlustminderung beitragen und damit die Schadenshöhe mindern kann.
III.
"Insofern bleibe ich dabei : Einnahmen und Einsparungen unterscheiden sich voneinander, wobei eine Einsparung nicht unbedingt zu einer Einnahme führt."
Ich dachte, die Frage sei: Kann die Amortisationsrechnung im Fall einer nicht zu direkten Einzahlungen, sondern nur zu weniger Auszahlungen führenden Mitarbeiter-Qualifikationsmaßnahme angewendet werden?
Und da sage ich weiterhin: Ja.
Aber vielleicht habe ich ja auch den Knackpunkt der Diskussion falsch verstanden.