Wenn Ihr Euch mal mit einem eindeutigen Fall von rechtswidriger Durchführung beschäftigen wollt, besucht die IHK Nordschwarzwald; die führen nicht nur keine Zweitkorrektur durch, osndern verkünden auch, dass das nicht erforderlich sei!
"Ich habe versucht, durch einen Widerspruch gegen das Ergebnis eine Zweitkorrektur zu verlangen. Ergebnis: Abgelehnter Widerspruch, 120€ Gebührenbescheid wg. der Ablehnung (laut Gebührenordnung).
Begründung: Das Misstrauen in die Korrektur ist meine persönliche, subjektive Meinung. Der Korrektor hat einen eigenen Spielraum, der nicht in Frage gestellt wird."
Da bleibt selbst mir die Spucke weg... Seid Ihr nicht beide auch in Ba-Wü zugange? Gibt es da vielleicht mal eine Sitzung, bei der man die Kollegen beiseite nehmen kann und vorsichtig aufklären???