Die neue Verordnung ist bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und bei Gesetze im Internet unter diesen Link abrufbar: http://www.gesetze-im-internet…etrwfv/BJNR255200019.html
Die Übergangsfrist geht bis 31.März 2024, d.h. bis zu diesen Termin kann noch nach der alten Verordnungen geschrieben werden. Damit werden bis mindestens Juni 2023 (wahrscheinlich jedoch bis November 2023) die alten schriftlichen Prüfungen angeboten werden - es gibt also keinen Grund, der dagegen spricht, die Vorbereitung und die Prüfung nach nach der alten Verordnung durchzuführen.