Beiträge von TK

    Hi Lars!

    Der erste Teil wird meist als schwieriger empfunden, das ist richtig.

    BSP und FWS halte ich für Fächer, die man recht einfach bestehen kann, bei denen es aber nicht einfach ist, das meist selbstgesetzte Minimum von 81 Punkten :wink: zu erreichen. Es hilft m. E., sich an den Klausuren der Vorjahre zu orientieren, natürlich unter Beachtung der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen.

    In FWS bist Du z. B. in der Regel allein schon mit einer Kennziffernberechnung und einer Investitionsrechnung auf 35 Punkten - und kannst mit den Bilanzkennziffern in BSP nochmal 20 Punkte holen.

    Und: Keine Lücken! Rahmenplan anschauen - zu jedem Thema muss Dir was einfallen.

    Bye
    -Tim

    Hi Siani!

    Zitat

    Nun hab ich noch ein bisschen rumgelesen und bin des öfteren auf Aussagen gestoßen dass der WiFaWi allgemein nicht so gut anerkannt wird wie der IFaWi.


    Derart sinnfreie Aussagen findest Du auch in Bezug auf Büro-/Industriekaufleute oder BW/TBW.

    Wie Knutschkugel schon sagte, sind Fachwirte auf identischem Level angesiedelt.

    Es kommt immer darauf an, was man mit dem Fachwirt anfangen möchte.

    Daher würde ich an Deiner Stelle mal an diesem Punkt ansetzen: "[...]weil ich noch nicht wirklich weiss wo es mich denn mal hinverschlagen soll beruflich."

    LG
    -Tim

    Hallo fadenfee!
    http://www.dihk.de/themenfelder/a…er-betriebswirt

    "Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist."

    Bye
    -Tim

    Hi Lohndesignerin!

    Das ist das klassische Henne-Ei-Problem von Online-Foren: Man kommt rein, es steht nichts da, also verlässt man das Forum und kehrt nie zurück. Damit steht wieder nichts da, sodass ein Neuling sagt, "da steht ja nichts" und ...

    Zitat

    Dabei gibt es soviel auszutauschen


    Zweifelsohne. Vielleicht fängst Du mal an. Wenn ich was dazu weiß, schreib ich was, ansonsten schreiben Andere was. Es muss halt jemand den Anfang machen.

    Viele Grüße
    -Tim :D

    Hallo fischli!

    Aus § 7 der Verordnung

    (3) Für die Teilprüfung
    "Handlungsspezifische Qualifikation" ist eine
    Note aus dem arithmetischen Mittel der
    Punktebewertung der schriftlichen
    Situationsaufgabe und der Punktebewertung
    der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 6 zu
    bilden.

    (4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden,
    wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens
    ausreichende Leistungen erbracht wurden.

    Bye
    -Tim

    Kostet die Einsicht was??

    Nein. Theoretisch wäre eine Gebühr möglich, aber ich kenne keine Kammer, die eine erhebt. Notfalls einfach vorher fragen


    Wie lange muss ich auf einen Termin warten??

    Unterschiedlich. Muss aber innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat liegen.


    Wie lange kann ich einsehen??

    Unterschiedlich. Dazu gibt es so weit ich weiß keine Rechtsvorschrift. Die Zeit sollte aber angemessen sein.

    Bye
    -Tim