Hallo zusammen, habe schon das halbe I-Net durchforstet und keine richtig aussagekräftige Antwort gefunden, daher frage ich hier euch Profis mal :whistling: In der WBQ sind Gesetzestextes erlaubt, wie darf ich die konkret markieren? Beispiel: Darf ich an den § 433 BGB ein Post-It mit der Aufschrift "Kaufvertrag" kleben? oder an § 280 BGB "Schadensersatz i.V.m. § xy"? Also wenn auf dem Post-It die Überschrift bzw. der Inhalt des § genau wieder gegeben wird, ist das ok? oder darf dies nicht sein? Falls nein, was "genau" darf auf dem Post-It stehen? Darf im Gesetzestext mit Textmarker markiert bzw. unterstrichen werden? Meine zuständige IHK konnte mir hierzu keine genauen Auskünfte erteilen ?( Lieben Dank schonmal. Grüße aus Berlin, Nicole