Meister-Bafög WK

  • Hallo,


    ich hab eine Frage an die Steuergurus unter euch :) Manchmal sieht man nämlich den Wald vor lauter Bäumen nicht *schnief* :?


    Beantragung Meister-Bafög für den Fachwirt 2010 / Zahlung aufs Bankkonto Anfang Febr. 2011.


    01.) Mindern die 30,5% Zuschuss zum Lehrgang und zur Prüfungsgebühr meine Werbungskosten ?
    02.) Berücksichtigung in 2010, auch wenn Zahlung in 2011 - Zufluss außerhalb der 10 Tage - Regelung
    03.) Das Darlehen ist außenvor, muss ja zurückgezahlt werden - Aber was ist mit dem Erlass von 25% bei bestandener Prüfung ?


    Mittlerweile finde ich alles von steuerfrei § 3 Nr. 11 EStG bis zur Berücksichtigung. Für eine schnelle Rückantwort bedanke ich mich bereits im Voraus.

  • Hi,


    ich bin zwar kein Steuerfachwirt, "nur" angehender Bilanzbuchhalter :) Aber vielleicht kann ich ja trotzdem irgendwie helfen.


    ALSO


    zu 1.) ja, der Zuschuss mindert deine Werbungskosten. Für den Werbungskostenabzug kommt es aber drauf an, wann du den Kurs bezahlt hast. Wenn du das in 2010 gemacht hast und in deiner ESt-Erklärung für 2010 in voller Höhe abgezogen hast, müsstest du m.E. das dem Finanzamt melden und es ergeht ein neuer Bescheid nach §173 (1) Nr. 1 AO (nachträglich bekannt gewordene Tatsachen).


    zu 2.) die 10-Tages-Regel greift hier nicht, da keine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe


    zu 3.) im Prinzip wie 1.)...theoretisch müsste es dem FA als nachträglich bekannt gewordene Tatsache gemeldet werden und es wird ein neuer Bescheid erlassen.


    Eine Erfassung als steuerfreie Einnnahme i.S.d §3 Nr.11 EStG kommt m.E. nicht in Betracht, da du ja mit deinem WK-Abzug (volle Höhe der Ausbildungskosten) steuerpflichtige Einkünfte nach § 19 EStG gemindert hast.


    Ich denke, die Steuerfachwirte aus dem Forum können da bestimmt noch genauer Stellung beziehen :)


    VG