Hallo,
ich hab eine Frage an die Steuergurus unter euch Manchmal sieht man nämlich den Wald vor lauter Bäumen nicht *schnief*
Beantragung Meister-Bafög für den Fachwirt 2010 / Zahlung aufs Bankkonto Anfang Febr. 2011.
01.) Mindern die 30,5% Zuschuss zum Lehrgang und zur Prüfungsgebühr meine Werbungskosten ?
02.) Berücksichtigung in 2010, auch wenn Zahlung in 2011 - Zufluss außerhalb der 10 Tage - Regelung
03.) Das Darlehen ist außenvor, muss ja zurückgezahlt werden - Aber was ist mit dem Erlass von 25% bei bestandener Prüfung ?
Mittlerweile finde ich alles von steuerfrei § 3 Nr. 11 EStG bis zur Berücksichtigung. Für eine schnelle Rückantwort bedanke ich mich bereits im Voraus.