Stimmt, danke! die Handelsregister-Fragen waren relativ easy finde ich.
Zum Sichergehen:
Schadenersatz stand dem Kunden über die 200€ zu! Mahnung nicht nötig für Verzug, da Termin nach Kalender bestimmt war.
Bei der Frist bin ich auf den 07.10. gekommen, da der 6.10. ein Sonntag ist.
die entsprechenden Paragraphen habe ich bei beiden auch genannt. Kann jemand die Ergebnisse bestätigen?