vertragliche- deliktische Haftung

  • Fachwirtegespräch münchen:
    Altenheimbewohner stürzt. bis dato zuverlässige putzfrau hatte vergessen warnschilder (boten kann noch rutschig sein) aufzustellen.
    greift hier die vertragl. haftung des heimträgers wegen verstoß d. verkehrssicherungspflich, garantenstellung?

  • Zitat von "hediwi"

    Fachwirtegespräch münchen:
    Altenheimbewohner stürzt. bis dato zuverlässige putzfrau hatte vergessen warnschilder (boten kann noch rutschig sein) aufzustellen.
    greift hier die vertragl. haftung des heimträgers wegen verstoß d. verkehrssicherungspflich, garantenstellung?


    Hallo hediwi,


    mmmh, ich denke das bei der Antwort auch auf die Fahrlässigkeit abgezielt wurde.
    Das Organisationsverschulden kommt wohl kaum in Frage, weil die Reinigungskraft sonst stehts zuverlässig war, doch diesesmal die Verkehrssicherungspflicht außer acht gelassen hat. Die Reinigungskraft dürfte somit eine Erfüllungsgehilfin sein. Da sie nicht mit Vorsatz oder grob Fahrlässig gehandelt hat dürfte auch keine deliktische Haftung bestehen.


    Ich müsste mich da jetzt selbst aber wieder richtig reindenken.......


    Was hast du im Gespräch geantwortet?


    Grüße und frohe Festtage!


    Franka

  • Hey
    hab heute mein schriftl. Prüfungsergebnis bekommen, geschafft :P
    meine frage zielte auf das im januar stattfindente fachgespräch ab.
    würde antworten:
    vertragl. haftung des heimträgers scheidet aus, da er alles getan hat um den rechtsgüterschutz der bewohner zu gewährleisten.
    delikt. haftung scheidet aus, putzfrau stets zuverlässig. exculpation dadurch möglich.
    delikt. haftung d. putzfrau wegen fahrlässigkeit. vorsatz ist nicht erkennbar.
    oder lieg ich absolut schräg?


    frage:
    2 tragende grundprinzipien die für die sozialgesetzgebung in deutschland zu berücksichtigen sind?


    jetzt laß ich erst mal krachen


    lg hedi

  • frage:
    2 tragende grundprinzipien die für die sozialgesetzgebung in deutschland zu berücksichtigen sind?


    jetzt laß ich erst mal krachen


    lg hedi[/quote]


    Heiho,


    herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!


    2 tragenden Grundprinzipien sind mit Sicherheit das Solidaritätsprinzip und das Subsidariritätsprinzip.



    Herzliche Grüße und alles Gute!


    Franka

  • Hallo zusammen,
    danke für die rückmeldung. bin schon völlig gaga.
    also dann zieh ich mir jetzt noch soli-. u. subsi.prinzip rein.
    :?: wie kann man ein 15 minuten referat über "medizinproduktegestz" halten und eine anschließende 15minütige talk-runde überstehen?
    lg

  • Zitat von "hediwi"

    Hallo zusammen,
    danke für die rückmeldung. bin schon völlig gaga.
    also dann zieh ich mir jetzt noch soli-. u. subsi.prinzip rein.
    :?: wie kann man ein 15 minuten referat über "medizinproduktegestz" halten und eine anschließende 15minütige talk-runde überstehen?
    lg


    Hallo hediwi,


    wegen dem Medizinproduktegesetz würde ich mir nur die wesentlichen Eckpunkte merken und erklären, warum dieses Gesetz wichtig ist! Mehr aber nicht.


    Glaubst du, dass es wirklich dran kommt?


    Schaue dir lieber noch das Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Heimrecht und vielleicht noch das Verwaltungsrecht an.


    Das MPG ist sehr speziell und ich kann mir kaum vorstellen, dass es dran kommt.


    In unserer Mündlichen war z.B. eine Frage zum Thema Fixierung dabei (erinnere dich an Körperverletzung, Freiheitsberaubung bei Fixierung gegen einen Willen = StGb, Zustimmungserfordernis usw.)


    Wann hast du dein Gespräch und wo?


    Ich drücke dir die Daumen!
    LG