Einkommenssteuer- Einkunftsarten

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich brauch eure Hilfe.
    Unser Steuerdozent kaut bei der Einkommenssteuer die Einkunftsarten seit Ewigkeiten durch. Und ich frag mich, ob das alles wirklich so wichtig ist. (möchte mein "Hirn" nicht mit unnötigen Info's zupflastern).


    Wir lernen z.B. bei den Einkünften aus nicht selbstständiger tätigkeit was da alles an einkünften dazu kommt. Wie z.b. ein Beamter in der Rente seine Bezüge ausrechnet oder wie der Dienstwagen als geldwerter Vorteil berechnet wird.


    Oder bei den Betriebsausgaben die Sonder-Abschreibung oder der Investitionsabzug und wie alles berechnet wird.


    Von diesen zwei Sachen steht z.B. im Skript kein Sterbensöwrtchen. Da werden ja nicht mal die Einkunftsarten genauer erklärt.


    ich mein, ich möchte ja kein Steuerberater werden...^^


    Was denkt ihr, nur einmal überfliegen das man's gehört hat oder wirklich Prüfungsrelevant?


    Danke euch!


    P.S. laut Dozent ist das NATÜRLICH ALLES prüfungsrelevant - als hätten wir nicht's anderes zum lernen außer Steuern...

  • Hey,


    also ich bin der Meinung das man die Einkunftsarten der Einkommenssteuer nicht so detailiert besprechen muss.


    Das Steuergesetzesbuch kannst du ja mit in die Prüfung nehmen. Sollte tatsächliche eine Frage zu den Einkunftsarten kommen schlägst du einfach
    den § 2 EstG auf, dort sind dann die einzelnen Arten aufgelistet, wenn eine spezielle Frage zu einer bestimmten Einkunftsart kannst du dies in
    den nachfolgenden Paragraphen nachschlagen. Die Berechnung der Einkommenssteuer ist ebenfalls nachvollziehbar in § 2 geregelt.


    Auswendig lernen würde ich sowas auf keinen Fall!