Beiträge von yoyo84

    Hey, Danke dir für die Antwort. So wie du das schilderst, würde es auch Sinn machen, aber wie geschrieben, was mich irritiert, dass das Ablegen der wirtschaftsbezogenen Qualifikation als Voraussetzung genannt wird für den zweiten Teil.., aber möglicherweise ist mit dem Ablegen, tatsächlich nur das Ablegen des ersten Teiles gemeint und nicht das Bestehen ??!


    Was noch wichtig wäre, was ist deiner Meinung nach mit der Nachprüfung gemeint ? Ist das schlicht und einfach die nächste Prüfung im nächsten Jahr oder gibt es eine wirkliche Nachprüfung für die, die nicht bestanden haben bzw. krank waren ?


    Kann man davon ausgehen, dass man in der Nachprüfung dann nur die nicht bestandenen Fächer nachschreibt oder ist dann der ganze erste teil nicht bestanden ?


    Übrigens, zweifeln brauchst du nicht, wir müssen nächstes mal einfach etwas mehr Gas geben :)

    Hallo,


    ich schreibe morgen den ersten, wirtschaftsbezogenen Teil meiner Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt. In knapp einem Monat steht dann auch schon der zweite, handlungsspezifische Teil der schriftlichen Prüfung an. Da ich leider davon ausgehen muss, dass ich im ersten Teil nicht in jedem Fach die 50 Punkte schaffe, würde mich natürlich sehr interessieren, wie es mit den Zulassungsvoraussetzungen für den zweiten Teil aussieht. Ich habe bereits die Rechnungen für beide Prüfungen bezahlt und von der IHK auch schon die Einladungen bekommen. Nach meinen Recherchen bin ich aber für den zweiten Teil der Prüfung gar nicht zugelassen, wenn ich den ersten Teil nicht bestehe ??! Was mich noch irritiert, der zweite Teil der Prüfung wird ja schon geschrieben, bevor die erste ausgewertet wird, wie kann das sein ?


    Wäre über eine kleine Aufklärung sehr dankbar :)


    Vielen Dank.