Hey, Danke dir für die Antwort. So wie du das schilderst, würde es auch Sinn machen, aber wie geschrieben, was mich irritiert, dass das Ablegen der wirtschaftsbezogenen Qualifikation als Voraussetzung genannt wird für den zweiten Teil.., aber möglicherweise ist mit dem Ablegen, tatsächlich nur das Ablegen des ersten Teiles gemeint und nicht das Bestehen ??!
Was noch wichtig wäre, was ist deiner Meinung nach mit der Nachprüfung gemeint ? Ist das schlicht und einfach die nächste Prüfung im nächsten Jahr oder gibt es eine wirkliche Nachprüfung für die, die nicht bestanden haben bzw. krank waren ?
Kann man davon ausgehen, dass man in der Nachprüfung dann nur die nicht bestandenen Fächer nachschreibt oder ist dann der ganze erste teil nicht bestanden ?
Übrigens, zweifeln brauchst du nicht, wir müssen nächstes mal einfach etwas mehr Gas geben