Beiträge von Rehan125

    Und nicht zu vergessen: Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die Du selbst tragen musst (also Gesamtkosten abzüglich Zuschüsse).


    Ich meine, für Deine Situation gibt es den Fall der sog. "vorweggenommenen Werbungskosten", der dann zum Verlustvortrag auf Folgejahre führt: Du machst ja eine Weiterbildung, um künftig (wieder) Einkommen zu beziehen. Wie das genau geht - frage bitte einen Steuerberater oder eine Suchmaschine :wink: .