Hallo Martin,
ich würde an deiner Stelle die Anfrage an die IHK schriftlich stellen. Der Bezug zu anderen Fachwirten kann hilfreich sein um die Idee des Gesetzgebers noch klarer zu betonen.
Ich fürchte allerdings, dass dies nicht den gewünschten Erfolg haben wird. Aber ich bin kein Jurist.
Jenseits der Auslegung muss ich aber auch sagen, dass es bei anderen Prüfungen selten anders gehandhabt wird. Ich kenne es nur so: Nicht bestandene Prüfungen können unter Umständen neu geprüft werden, aber bestandene .....
Wenn du da näheres erfahren solltest, poste es doch bitte. Ich finde die Fragestellung spannend.
Martin