Beiträge von amdros

    Mit dem Fachwirt erlangst du in den einzelnen Bundesländern eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung aufgrund der beruflichen Qualifizierung.


    Mit dem Abitur als höheren Schulabschluss der Sekundarstufe II mit Zugangsberechtigung für alle Hochschulen erhältst du hingegen eine allgemeine schulische Hochschulzugangsberechtigung, nachgewiesen durch das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife.


    Die Bundesländer untersagen es, ein bestandenes Abitur, also das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, noch einmal zu erwerben. Da du durch den Fachwirt das aber nicht erwirbst, ist das kein Problem.


    Hier eine weitere Begriffsdefinition, die vielleicht weiterhilft: abi-nachholen.de/abitur-hochschulreife.html


    Eine Problematik könnte es aber je nach Hochschule sein, wenn bei der Bewerbung die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) abgefragt wird, dort kann es sein, dass die älteste HZB anzugeben ist. Das wäre mitunter ja der Fachwirt, weil du das Abitur später bekommen wirst. Hier würde ich an deiner Stelle jetzt vorab bei einigen Hochschulen anfragen, wie sich das verhält....