Beiträge von Tabellenfuchs

    Lieben Dank für eure Antworten! Das hilft mir schon mal weiter.


    So wie ich es verstanden habe, darf ich zweimal durchfallen, was konkret bedeuten würde:
    Schaffe ich die Prüfung im wirtschaftsbezogenen Teil nicht, darf ich sie noch zwei mal wiederholen. (also darf insgesamt zwei mal durchfallen und müsste beim dritten Mal dann aber bestehen).
    Für den handlungsspezifischen Teil gilt dasselbe.


    Mit so viel "Puffer" als Möglichkeit in der Hinterhand sollte das doch zu schaffen sein...

    Hallo,
    lieben dank erstmal für die Antworten.
    Meine Gedanken gehen in Richtung Wirtschaftsfachwirt.


    Ich rechne realistisch gesehen schon damit, dass ich nicht alle Prüfungen am selben Tag bestehen kann.


    Ich habe mich jetzt mal etwas eingelesen und es wie folgt verstanden:


    Beim Wirtschaftsfachwirt kommt erst die wirtschaftsbezogene Prüfung. Diese besteht aus 5 einzelnen Fächern, die alle an einem Tag abgefragt werden. Wenn ich über 50 Punkte in einem Fach habe, habe ich bestanden. Wenn ich mehr als 30 Punkte habe, kann ich in die Nachprüfung.


    Wie wäre das jetzt, wenn ich z. B. in allen fünf Fächern 30-50 hätte? Würde ich dann in ALLEN Fächern zur Nachprüfung zugelassen werden?
    Ist die Nachprüfung immer mündlich oder nur schriftlich?
    Innerhalb welchen Zeitraumes findet die Nachprüfung statt?
    Käme ich dann nicht aus dem Konzept/Zeitplan des Prüfungsanbieters heraus? Weil die Schulungen, die ich besuchen würde, würden ja weiter im Programm gehen. Würde sich bei Nicht-Bestehen dann auch die Handlungsspezifische Prüfung verschieben?


    Ich finde das momentan noch ziemlich undurchsichtig.

    Hallo,


    ich interessiere mich für eine Fachwirts-Weiterbildung.
    Mein großes Problem ist Prüfungsangst. In Prüfungen ist mein Kopf regelmäßig wie leergefegt.
    Daher möchte ich mich im Vorfeld informieren.
    Ich habe das wie folgt verstanden:


    Der Fachwirt besteht aus insgesamt drei Prüfungen.
    Die erste ist die Wirtschaftsbezogende.
    Die zweite ist die Handelsbezogene.
    Und die dritte ist eine mündliche, die durch eine Präsentation ergänzt wird.


    Wobei Prüfungen 2 und 3 terminlich beieinander liegen, oder?


    Jedenfalls meine Fragen:


    Ich habe es so verstanden, dass man zwei mal durch die Prüfung fallen darf.
    Heißt das zweimal durch JEDE dieser drei Prüfungen? (also insgesamt quasi 6 Anläufe?) Oder insgesamt bezogen auf alle drei fälligen Prüfungen nur zweimal?


    Entschuldigt bitte so eine doofe Frage, aber ich möchte das gerne im Vorfeld klären, damit ich weiß, worauf ich mich ggf. einlasse.


    Ein schönes Wochenende wünsche ich!
    Tabellenfauchs