Warum regt ihr euch über die eine Teilaufgabe auf (8 P.)?
In der Ausgangssituation ist doch klar von einer "Produktions GmbH, Salzgitter" die Rede. Also wird das Unternehmen das Spezialöl doch verarbeiten und nicht etwa damit handeln. Folglich greift das strenge Niederstwertprinzip nach IAS 2.9. Ach ja, 2.39 behandelt ja die Besonderheit von Preisschwankungen am Markt. Die Preisschwankungen standen vermutlich mal in einem Nebensatz in der Aufgabenstellung versteckt. Der Nebensatz wurde dann später gekippt, die Teilaufgabe blieb aber trotzdem stehen. Einfach unlösbar, das Ganze, und so überflüssig der Lösungshinweis. Aber warum darüber noch groß aufregen? Wie das Leben halt so spielt. Was soll's!
Die Prüfer vor Ort werden das auch nicht so recht verstanden haben. Die Bewertung ist dann eben beliebig.
Die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinnes in Aufg. 1 a (10 P.) und die gesamte Aufgabe zu Jahresabschluss/Bilanzanalyse in Aufg. 4 (28 P.) würde ich noch als deutlich abenteuerlicher bezeichnen.
Kurzum, ohne Spezialwissen als Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter gingen alleine durch die oben erwähnten Aufgaben schon einmal bis zu 46 von 100 Punkten bei der Klausur Bilanzpolitik, Herbst 2016 flöten! Da war die Fünf bereits ganz nahe. Laut Rahmenplan laufen alle genannten Themen in der Taxonomie unter "Verstehen" und nicht etwa unter "Anwenden". Im Grunde sind bei der Einstufung "Verstehen" derlei detaillierte und kompliziert gestrickte Aufgaben von vornherein illegitim.
Was soll das also? Der DIHK hatte einfach das Ziel, möglichst viele Teilnehmer durch die Klausur Bilanzpolitik rasseln zu lassen. Dafür ist den Prüfungserstellern jedes Mittel (also eine kaum lösbare Aufgabe) recht. Der DIHK macht so langsam, aber sicher den Abschluss Gepr. Betriebswirt/in kaputt.
Zuerst kämpfen die Herrschaften jahrelang darum, auf Stufe 7 des DQR zu kommen. Seither kämpfen sie darum, dass möglichst viele Teilnehmer durchfallen.