Beiträge von DQR-User

    Da geht es zwar nicht um einen Betriebswirt IHK sondern um einen Meister. Die Urteilsbegründung ist aber allgemein sehr interessant für DQR Einordnungen. Wenn es um höhere Eingruppierung aufgrund DQR-Zuordung geht ist das alles nur unverbindlich.


    Zitat:
    Der am 1. 5. 2013 eingeführte DQR ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er soll zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Um transparenter zu machen, welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden, definiert er acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können. So ist das DQR-Niveau 6, dem die Meisterprüfung und der Bachelor zugeordnet sind, definiert durch "Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen". Eine normative oder sonst für die (landesrechtliche) Eingruppierung des Werkdienstes beachtliche Bindungswirkung hat die Einstufung durch den DQR nicht. Auf der Website des DQR wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, "die zutreffende EQR-/DQR-Zuordnung künftig auf allen neuen Qualifikationsbescheinigungen auszuweisen. Da zunächst in den einzelnen Bildungsbereichen die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, wird dies ab 2014 schrittweise erfolgen. Eine rückwirkende Ausweisung auf Zeugnissen, die vorher vergeben wurden, wird nicht möglich sein. Der DQR hat orientierenden Charakter, keine regulierende Funktion. Das System der Zugangsberechtigungen in Deutschland ändert sich durch den DQR nicht." Außerdem weist der DQR ausdrücklich darauf hin, "bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen werden vom DQR nicht berührt. Beim DQR geht es um die Vergleichbarkeit von Kompetenzprofilen, nicht um eine tarif- oder besoldungsrechtliche Gleichstellung von Qualifikationen. In die hier bestehenden Zuständigkeiten greift der DQR in keiner Weise ein."


    Quelle:
    http://openjur.de/u/692395.html

    Wer kennt sich mit dem DQR gut aus? Es gibt ja Bereiche in denen Weiterbildungsberufe neu geordnet worden sind und sich auch die Bezeichnungen geändert haben. Konkret geht es um Abschlüsse auf Level 6. Aktuell ist es so dass nur Abschlüsse mit aktueller Bezeichnung zugeordnet worden sind. Wie schaut das mit Vorgängerbezeichnungen aus? Wie mit Kammerregelungen die keine bundeseinheitlichen Prüfungen waren?