Grundsätzlich haftet das Unternehmen, woe der Fahrer angestellt ist. IMMER! Ob der Fahrer den Unternehmen haftet ist abhängig. Da geht's dann wieder mit fahrlässig, grob fahrlässig oder Vorsatz los. Da Dienstvertrag wird da wohl nur bei Vorsatz eine Haftung fällig. (Besoffen fahren z.B.). Was dann grob fahrlässig und fahrlässig bedeutet, da dürfen sich die Gerichte streiten Wenn der Fahrer selbstständig ist, ist das natürlich wieder anders. Dann ist Frachtführer gleichzeitig auch Frachtunternehmen. Falls es ein Sub eines anderen Frachtunternehmen ist, muss mann aber evtl. Abweichungen bei der Haftung von der AdSP, Gesetze (z.B. Vertragsstrafen) mit dem Sub separat vereinbaren, sonst haftet er nur auf Grundlage der Gesetze, AdSP
Beiträge von Piri
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Man kann auch abkürzen: Dann steht aber im Text z.B. "zählen sie auf" / Überall sonst ausformulieren, da sonst Punktabzug
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Paragraphen sind sicher erlaubt. Je nach IHK darf man auch die Überschrift des Paragraphen verwenden. Ruf hierzu einfach deine IHK an
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Wirtschaftsfachwirt ohne Berufserfahrung ist auch so eine Sache? Vielleicht wäre eine sinnvolle Erstausbildung auch ne Idee? Die Frage ist auch, als was du arbeiten willst?
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Also ich hatte noch 30-45 Minuten pro HSQ Teil übrig. Zeit reicht locker.
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VWL/BWL war doch nicht schwer?Recht war bis auf den Gebäudekauf auch geschenkt.
Ich sehe das ähnlich: Die Teilnehmer die bei mir im Kurs durchgefallen sind, haben es verdient. (Störung, zuspätkommen oder gar nicht erschienen) Mal ernsthaft, der WiFa ist nichts anderes als die Zusammenfassung von verschiedenen Ausbildungsberufen. Wer da durchfällt ist selbst Schuld.
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IHK Regensburg. Bestanden. Fachgespräch NUR über die Präsentation! Albtraum einer männerhassenden Prüferin gehabt
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Vor allem, wenn du eh wechseln wirst. Dann red doch gleich mit deiner neuen Stelle oder such dir direkt eine, die dich so fördert wie du möchtest?
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Freut mich. Kiehl sollte auch beide aufführen. Der obere Link ist der meiner Meinung nach wichtigere. Bei IHK Prüfungen ist meist ein Sicherheitsbestand vorhanden.
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Jein. Bei Erstbestellung wird der Sicherheitsbestand zum Sicherheitsbedarf und gehört damit zum Bruttobedarf. Eben weil du im Lager (noch) keinen Sicherheitsbestand hast. Beide Formeln stimmen.