Beiträge von dark&dusty

    Guten Tag liebe Community,


    ich habe die schriftliche Prüfung zum Fachkaufmann für Einkaufund Logistik bestanden.
    Irgendwie habe ich es aber geschafft, im Prüfungsteil RechtlicheGestaltung in Einkauf und Logistik stolze 43 Punkte zu erreichen also die Note5 mangelhaft. :shock:


    Keinen Dunst, was ich da verzapft habe. ?(


    Nun wurde ich zurmündlichen Prüfung im Bereich „Personalführung, Team- und Projektmanagement“eingeladen und wenn ich möchte, kann ich eine mündliche Ergänzungsprüfung imBereich „Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik“ absolvieren.


    Nun zur Frage: Kann ich mich denn noch weiterverschlechtern? Eine 5 ist ja schon ziemlich „schlecht“ oder kann es nur Aufwärtsgehen? Oder kann ich aus der 5 (Gott bewahre auch eine 6 zaubern). Unwahrscheinlichaber nicht unmöglich. Falls ich mich nicht weiter verschlechtern, sondern nurverbessern kann wäre es ja äußerst kontraproduktiv von mir nicht an der Ergänzungsprüfungteilzunehmen.


    Hatte jemand schon eine Ergänzungsprüfung? Bzw. würde seineErfahrungen mit uns allen teilen?


    Darüber hinaus würde ich mich auch über ein paar Kommentarebezüglich der mündlichen Prüfung im Bereich „Personalführung, Team- undProjektmanagement“ freuen. Was eventuell dran kommen könnte bzw. in den letztenJahren vorkam. (ich weiß, ich weiß alles kann drankommen ;)


    Prüfungsbücher von "Wolfgang Fry" und auch Bücher zuFührungspraxis von "Ursula Oppermann-Weber" habe ich schon durch, aber dennochfalls jemand ein paar hilfreiche Tipps hätte, wäre ich dankbar.



    An dieser Stelle auch schon mal viel Glück und Erfolg analle anderen Leidensgenossinnen und Genossen die kurz vor Abschluss der Prüfungstehen ;):thumbup:



    Vorab vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende



    Grüße

    Guten Tag zusammen,


    ich bin bereits für die Wirtschaftsfachwirt-Prüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“ am
    13. März 2017 zugelassen. Vorausgesetzt ich bestehe diese Prüfung, geht es mit der Handlungsspezifischen Qualifikation am 26. Und 27. April 2017 weiter.


    Nun zu meinem Problem, ich möchte nach dem Abschluss des Wirtschaftsfachwirt gleich den Betriebswirt hinten dran hängen. Die Prüfung zum Betriebswirt beginnt am 19. Und 20. Juni 2017


    Jetzt wird es etwas kompliziert. Die Anmeldefrist für den Betriebswirt endet am 01.02.2017 Da ich zu diesem Zeitpunkt den Abschluss allerdings noch nicht habe, besteht eine kleine Hürde, die ich aber umgehen kann. Eine vorab Anmeldung ist möglich. Sollte ich allerdings bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn von der Prüfung zurücktreten fallen Kosten i.H.v 50% der Gesamtkosten des Betriebswirts an.


    Soweit so gut, nehmen wir an, ich melde mich vorab zur Prüfung zum Betriebswirt an, bestehe die Prüfung als Wirtschaftsfachwirt. Dann kann ich erst an der Prüfung zum BW teilnehmen sobald ich ein schriftliches Dokument erhalte, indem bestätigt wird, dass ich die Prüfung als Wirtschaftsfachwirt bestanden habe.


    Siehe oben. Handlungsspezifische Qualifikation am 27. April 2017. Die mündliche Prüfung (Fachgespräch) zum Wirtschaftsfachwirt findet in der Regel 2-3 Monate später statt je nach IHK-Standort, Teilnehmerzahl, Sonnenwinde, Meeresspiegel etc. :huh:


    Die mündliche Prüfung (WiFa) müsste also zwischen dem 28. April 2017 und dem 18 Juni 2017 stattfinden damit ich zur Prüfung zum BW zugelassen werden kann und gleichzeitig müsste mir der Prüfungsausschuss bei bestehen der Prüfung eine Dokument (muss nicht das Abschlusszeugnis sein) aushändigen, das mir bestätigt, dass ich die Prüfung bestanden habe. Diese Möglichkeit wurde mir seitens der IHK bereits bestätigt.


    „Zwischenruf“ :P
    Dass ich die Prüfung zum BW auch im November 2017 absolvieren könnte ohne Anmeldeprobleme zu haben ist mir klar, das möchte ich aber nicht!


    Lange Rede gar kein Sinn. :D


    Hat irgendjemand Erfahrungen, wann die mündlichen Prüfungen immer so stattfinden? Wurde schon mal eine mündliche Prüfung vor dem 18. Juni absolviert?


    Ich habe schon mit mehreren IHK-Standorten gesprochen, auch in verschiedenen Bundesländern, bisher allerdings ohne den gewünschten Erfolg.


    Als Antworten habe ich bereits bekommen:


    Wissen wir nicht..
    Das geht nicht..
    Wir verweisen an die zuständige IHK..
    Können wir noch nicht sagen..
    Sie können sich vorab zur Prüfung zum BW anmelden, sie werden aber das Zeugnis nicht rechtzeitig bekommen, somit verlieren sie ihr Geld.. :roll:


    Ideen? Anregungen? Kommentare?


    Vorab vielen lieben Dank :thumbup: