Beiträge von kh_9016

    Hallo,


    ich mache momentan den WFW mit Prüfungsbeginn Oktober 2016.


    Nun ist es so, das ich die Prüfungen nicht antreten möchte. Das hat einerseits den Grund, dass ich nicht gut vorbereitet bin. Zu langes aufschieben und mittlerweile Probleme im privaten Bereich die sich nicht so schnell auflösen werden und es mir dadurch nicht möglich ist, die paar Wochen noch für "Power lernen" zu nutzen.


    Auf der anderen Seite werde ich eine berufliche Neuorientierung einschlagen nächstes Jahr, bei der mir der WFW nichts bringt da es in eine komplett andere Richtung geht.


    Meine einzige Frage ist:
    wird mir meine Kreisverwaltung daraus einen Strick drehen, wenn ich die Prüfung nicht antrete?


    --> ich besuche den Vorbereitungskurs ordnungsgemäß bis zum Schluss
    --> ich zahle den KfW-Kredit ordnungsgemäß zurück
    --> ich zahle die anteiligen Storno-Gebühren an die IHK, da ich schon zur Prüfung angemeldet bin.


    Mir geht es um den Geldbetrag, den man von der Kreisverwaltung "geschenkt" bekommt. Muss ich den zurückzahlen, wenn ich die Prüfung nicht antrete?


    Bitte keine Antworten von wegen "mach die Prüfung", "es geht um deine Zukunft" oder "häng dich rein die paar Wochen und lerne"....es geht nicht, ich will nicht, ich habe es für mich entschieden.


    Vielen Dank :)