Alles anzeigenHallo Reinhard,
ich habe am 07.03.17 zum 3. mal die mündliche Prüfung zum WFW nicht bestanden.
Die Prüferin am Prüfungstag sagte mir man hätte eine 2 Jährige Sperrfrist und könnte dann von neuem beginnen. Bei der IHK sagt Frau Mally :
"Paragraph 8 (1) lautet wie folgt in der Prüfungsverordnung: "Eine
Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne
Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt
werden."
Da Sie das Situationsbezogene Fachgespräch bereits zweimal wiederholt haben,
ist eine weitere Wiederholung nicht möglich. Die Prüfungsverordnung sieht
nur zwei Wiederholungen vor.
Das ist richtig, die Prüfungsverordnung von dieser Prüfung ist von 2008.
Aus diesem Grund kann im Moment niemand sagen, wann eine neue Prüfungsverordnung
erscheint. "
Bedeutet das nun das die letzten 9 Jahre keine neue Prüfungsverordnung kam - ergo warsch. die nächsten Jahre auch schlecht aussieht das sich hier was ändert - ergo alles umsonst war? ...
Ich hatte Frau Mally gefragt wann ich von neuem beginnen kann also alles komplett nochmal neu, daraufhin sagt Sie das das nicht Möglich ist.
Sehr geehrte Frau XXXX,
von einer zweijährigen "Sperrfrist"
ist mir nichts bekannt und so steht es auch nicht in der Prüfungsverordnung.
Die Prüfung kann erst neu begonnen werden,
sobald eine neue Prüfungsverordnung erscheint.
Freundliche Grüße
Jessica Mally
Viele Grüße,
Lucy
Nachdem ich jetzt 2 Monate gewartet habe, habe ich die Entgültige Antwort bekommen das ich den Wirtschaftsfachwirt nicht nochmal von Neu Beginnen darf wenn ich 3 mal die mündliche nicht bestanden habe.
Ich bin fassungslos das alles umsonst war und das Recht auf Bildung und die ganzen Kosten umsonst waren..