Entschuldigt, das scheint mir aber doch nicht so klar zu sein.
Auzug aus dem Paragrafen:
(3) Für die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertung der schriftlichen Situationsaufgabe und der Punktebewertung der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 6 zu bilden.
(4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Das würde bedeuten, so verstehe ich es zumindest in meinem Fall:
WBQ Note 3 (ok)
HSQ Note 3 (auch ok)
Da nun das Fachgespräch mit der HSQ zusammengezählt wird, wäre es noch als bestanden zu bewerten wenn ich beim Fachgespräch faul/verpeilt/o.ä. bin und mit einer 5 abschließe?
Weil ich also die Punkte aus HSQ Sit 1 + HSQ Sit 2 + Fachgesp. geteilt durch 3 rechne, damit immer noch über 50 Punkte bleibe, eine 4 also ausreichend als Note auf dem Zeugnis gelistet bekomme?
Das kanns nicht sein oder?
Ich dachte es wird alles unabhängig voneinander betrachtet und jeder Teil WBQ/HSQ und Fachgesp. schlechtestensfalls mit "ausreichend" bewertet werden.
Also einmal ein mangelhaft = wiederholen der entsprechenden Prüfung.
Klärt mich bitte auf ich bin etwas verwirrt. (3) und (4) in dem Paragrafen verwirren mich grad.
Bestanden oder durchgefallen?
Danke