Beiträge von Eigenstudent

    prinzessin: "Auch wenn der Paragraph nicht genannt werden muss, schreibt ihn hin und schreibt
    ihn ab, wenn wir schon mit den Gesetzestexten arbeiten dürfen. Dann weiß der Prüfer auch welchen Gedankengang ihr hattet."
    Das erzähle ich meinen Prüflingen auch.

    Hm, hier im Forum gibt es auch die gegenteilige Meinung, getreu dem Motto: "Konzentriere dich auf die Aufgabenstellung und liefer nur das, was gefordert ist. Das spart Zeit."
    OK, wenn ich ohne ein Nachschlagen die Rechtsgrundlage RICHTIG zitieren kann, dann macht es Sinn. Aber was, wenn ich mir nicht sicher bin und nachschlagen darf? Gefühlt macht das wenig Sinn. Oder?



    hstlr: "Und nachdem die Durchfallquote vor der mündl. Prüfung bei über 90% war, dürft ihr mir das auch ruhig glauben."
    Das glaube ich Dir gern.

    Daraus entnehme ich dann, dass im Allgemeinen R+S die größte Hürde hinsichtlich des Bestehens der WBQ sein dürfte.

    Ich kann das mit der "Ersten Juristischen Püfung" nicht nachvollziehen und bezweifel an dieser Stelle, dass eine IHK eine Aussage wie oben beschrieben macht.


    "Praktisch nehmen sich das die Prüfer (vorallem wenn es Juristen sind) zu Herzen"
    Die ehrenamtlichen Prüfer sind keine Juristen. Es kann mal eine Ausnahme geben, aber das dürften in ganz Deutschland keine drei Prüfer im Jahr sein - meine Vermutung.

    Ich arbeite gerade alte Prüfungen im Fach Recht durch. Mir ist aufgefallen, dass die Antworten der Musterlösung recht detailliert ausfallen. So werden ganze Passagen eines § zitiert werden. Bespiel Frühjahr 2012: Jemand wird fristlos entlassen, weil er einen Diebstahl begangen hat.


    "a) Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (vgl. § 626 | BGB). "


    Nun zu meiner Frage:
    Verschenkt man Punkte, wenn man kurz und bündig schreiben würde: Es liegen Tatsachen vor, dass dem Arbeitgeber aufgrund der vorliegenden Tatsachen nicht zugemutet werden kann eine Kündigungsfrist einzuhalten (im Sinne des § 626 BGB)?

    Also BGB und HGB ist klar.
    Was ist denn von "Wirtschaftsfachwirte - Die Gesetzessammlung: Unkommentierte Gesetzestexte für die IHK-Prüfung" zu halten?
    Hat damit jemand gearbeitet?

    Hi Leute,
    brauche mal Eure Meinung bzw. geschätzten Rat: Mit welchen Gesetzen arbeitet bzw. habt ihr be der R+S Klausur gearbeitet?
    Ich meine jetzt nicht BGB und HGB.
    Danke.

    Danke für den Hinweis, aber das bringt mich nicht weiter. Ich arbeite nach dem Rahmenstoffplan. Meine Frage war mehr, ob und wie die IHK-Kurse die Fächer abhandeln.