prinzessin: "Auch wenn der Paragraph nicht genannt werden muss, schreibt ihn hin und schreibt
ihn ab, wenn wir schon mit den Gesetzestexten arbeiten dürfen. Dann weiß der Prüfer auch welchen Gedankengang ihr hattet."
Das erzähle ich meinen Prüflingen auch.
Hm, hier im Forum gibt es auch die gegenteilige Meinung, getreu dem Motto: "Konzentriere dich auf die Aufgabenstellung und liefer nur das, was gefordert ist. Das spart Zeit."
OK, wenn ich ohne ein Nachschlagen die Rechtsgrundlage RICHTIG zitieren kann, dann macht es Sinn. Aber was, wenn ich mir nicht sicher bin und nachschlagen darf? Gefühlt macht das wenig Sinn. Oder?
hstlr: "Und nachdem die Durchfallquote vor der mündl. Prüfung bei über 90% war, dürft ihr mir das auch ruhig glauben."
Das glaube ich Dir gern.
Daraus entnehme ich dann, dass im Allgemeinen R+S die größte Hürde hinsichtlich des Bestehens der WBQ sein dürfte.