Beiträge von Root

    Herr Huber hat hierbei grob fahrlässig gehandelt, indem er sich betrunken ans Steuer gesetzt hat. Er verstößt hierbei grpb gegen das vernünftige Verhalten.

    Das bringt zur Folge, dass er seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann und entsprechend keinen Lohnausgleich verlangen kann.


    Mehr ist mir auch noch nicht eingefallen :)

    Würde mich über mehr Imput freuen. :)