Beiträge von Timo245

    Natürlich ist der Wechsel möglich. Aber ich glaube nicht mehr für 2013. Soweit ich weiß geht das immer nur bis Oktober?!
    Durch den Wechsel habt Ihr monatlich mehr Netto, da Du durch "3" weniger Abzüge hast.


    Elterngeld läuft nicht über die Steuerkarte, das ist korrekt. Deine Frau hat keine Nachteile.
    Allerdings geht es mit in den Progressionsvorbehalt, erhöht also den Steuersatz im Rahmen der Steuererklärung.


    Sofern Ihr eine Steuererklärung abgebt (wozu Ihr durch das Elterngeld ja verpflichtet seid) wird aber alles wieder gerade gerückt.
    Es ist also nichts verloren.


    Viele Grüße
    Timo

    Die Versicherungen würde ich aus den Unterhaltsaufwendungen rauslassen.
    Dafür gibt es doch extra die Spalten in der Anlage Vor....
    Da trägst Du sie ein!


    Und die einbehaltenen KV Kosten des Kindes haben bei den Eltern meiner Meinung nach nichts verloren.
    Sonderausgaben, Spenden o.ä. des Kindes kannst Du bei den Eltern ja auch nicht absetzen.


    Warum tragen die Eltern überhaupt alle Kosten für das Kind?
    Normalerweise sollten die Eltern nur Unterhalt bezahlen und das Kind zahlt seine Kosten selbst.
    Sofern das Kind dann bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat kann es die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen!
    Unter Berücksichtigung von doppelter Haushaltsführung etc. können da schon ganz schöne Beträge zusammen kommen.


    Viele Grüße
    Timo

    Ich habe meinen Fachwirt 2008/2009 gemacht. Im Kurs haben sie uns auch gesagt dass wir ca. 75% des Beraters schon mitgemacht haben.


    Seit August 2012 habe ich mich auf den Berater vorbereitet und diese Woche die Prüfung geschrieben.... Und ich kann Euch sagen dass es maximal 60% sind.
    Vor allem der Zeitaufwand beim Berater ist wesentlich höher. Ich habe wirklich regelmäßig nachgearbeitet und musste immer am Ball bleiben. Beim Fachwirt hat es auch gereicht wenn man erst wenige Monate vorher angefangen hat sich intensiv vorzubereiten.
    Dafür ist die Stoffmenge beim Berater aber einfach zu groß. Ich glaube ich hab hier inkl. Klausuren und Skripte so an die 17 Ordner rumstehen...


    Allein was an BMF Schreiben aus den Erlassen dazu kommt ist der Wahnsinn. Beim Fachwirt hat man meiner Meinung nach nicht wirklich viele Erlasse gebraucht. Beim Berater sieht das ganz anders aus....


    Vor allem kommen noch Baustellen dazu die beim Fachwirt nicht dabei sind: Internationales Steuerrecht und Umwandlungssteuer. Auch Personengesellschaften sind beim Fachwirt nicht ganz so intensiv besprochen worden. Weiterhin haben wir beim Fachwirt auch keine Betriebsübertragung gegen Renten, Raten, dauernde Lasten und keinen Erbfall mit Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung durchgenommen.

    Abgabenordnung wird beim Fachwirt auch nur spärlich abgeprüft. An 2 Tagen Unterricht die wir damals hatten kann man ja außer Fristberechnungen, Einspruch und ein paar Korrekturnormen auch nicht viel mehr erwarten.
    Für den Berater ist alles viel umfassender. Da lernst Du noch Haftungsrecht, Pfändung + Vollstreckung (oder auch nicht), Strafrecht, Klageverfahren (FGO).


    Im reinen Fach Einkommensteuer dagegen ist der Fachwirt sehr gut aufgestellt und kann in Bilanz auch gut mitreden.


    Also geht es an! Viel Glück dabei

    Egal ist relativ!


    Jetzt musst Du für die mündliche ranhauen denn dort darfst Du nun keine Minderleistung mehr haben!
    Also los, alte Protokolle angucken und lernen!!!


    Viel Glück!!